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Lübeck – Pech für zwei Teenager am Mittwochabend: Die beiden Mädchen waren gemeinsam auf einem geliehenen Elektroscooter unterwegs, als sie in Lübeck im Uferbereich An der Untertrave zu Fall kamen. Der Roller „fuhr“ weiter und fiel in die Trave. Die Polizei ermittelt nun gegen die Fahrerin.

Ereignet hatte sich der Fall gegen 20.15 Uhr auf einem Gehweg An der Untertrave in Richtung Drehbrücke. Wie die Polizei weiter mitteilt, wollten die beiden 14 und 15 Jahre alten Mädchen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg – verbotenerweise gemeinsam auf dem Roller fahrend –  einer Bodenwelle ausweichen, verloren dabei die Kontrolle und stürzten zu Boden. Bedingt durch den Sturz zogen sich beide auch noch leichte Verletzungen zu.

Der Elektroscooter rollte weiter und fiel in die Trave – und mit ihm auch die beiden Handtaschen der beiden Mädchen. Die Handtaschen konnten durch einen hinzugeeilten Helfer zwar per spontanem Tauchgang aus dem Wasser gefischt werden, jedoch ohne die sich darin befindlichen Handys und Geldbörsen der Mädchen. Gemeinsam mit dem untergegangenen Gefährt dürften sich diese jetzt auf dem Grund der Trave befinden. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 3000 Euro.

Neben dem Schadensausgleich kommen auf die 15-jährige Fahrerin weitere Folgen zu: Das gemeinsame Fahren auf einem E-Scooter stellt eine Ordnungswidrigkeit dar: Erlaubt ist nur eine Person auf dem Gefährt. Zudem befuhr sie verbotenerweise den Gehweg. Grundsätzlich müssen E-Scooter jedoch auf den Radverkehrsflächen geführt werden. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen.

Weil sich ihre 14-jährige Begleiterin bei dem Sturz verletzte, muss sich die Scooter-Fahrerin nun auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Die Polizei leitete ein entsprechendes Strafverfahren ein. (PM Polizei)

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