Lübeck – Die Polizei warnt aktuell vor sogenannten Schockanrufen in Lübeck und Ostholstein. Am Donnerstagmittag (13.1.) wurden in kurzer Zeit sechs Fälle bekannt. Die Betrüger geben sich den oftmals lebensälteren Personen am Telefon als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und fordern Geld für eine Kaution.
Geben Sie den falschen Polizeibeamten keine Chance: Bewahren Sie Ruhe, beenden Sie das Telefonat und kontaktieren Sie im geringsten Zweifelsfall enge Verwandte sowie die richtige Polizei.
Die Masche der Täter ist stets dieselbe: Den Geschädigten wird mitgeteilt, dass ein naher Verwandter oder Bekannter angeblich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun in Untersuchungshaft sitze. Um die Freilassung zu erwirken, sollen die Angerufenen eine Kaution von mehreren tausend Euro bezahlen. Falsche Staatsanwälte fordern am Telefon dazu auf, die Kaution bei der Gerichtskasse einzuzahlen.
Eine Frau gab sich im Bereich Bad Schwartau unter anderem als Polizeibeamtin Schwarz der Polizeistation Travemünde aus, ein anderer falscher Polizist meldete sich mit dem Namen Schnabel. Die erfundenen Staatsanwälte mit den Namen Kleinemeier und Winter erhöhten den emotionalen Druck auf die Geschädigten. In einem Fall erlangten die Betrüger Bargeld von mehreren tausend Euro. Der Betrag wurde von den Betrügern direkt an der Wohnanschrift abgeholt. Positiv: Viele Angerufene reagierten richtig, versicherten sich bei ihren echten Angehörigen oder der Polizei und beendeten das Gespräch mit den Betrügern.
Weitere Geschädigte, Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Betrüger ebenfalls angerufen haben, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Bad Schwartau unter der Telefonnummer 0451- 220750 oder dem Kommissariat 13 der Lübecker Kriminalpolizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 in Verbindung zu setzen.
Behalten Sie ihr Geld, ihren Schmuck und Ihre Wertsachen. Sprechen Sie mit ihren Eltern und Angehörigen. Es könnte auch Ihr Erbe sein. Geben Sie den Betrügern keine Chance und beachten Sie folgende Präventionshinweise:
– Beenden Sie im Zweifelsfall das Telefonat, legen Sie auf und rufen sie die richtige Polizei durch neue Eingabe der Telefonnummer (keine Wahlwiederholung drücken!) an.
– Die Polizei fordert keine Zahlungen einer Kaution auf diesem Weg!
– Angerufene Personen sollten sich immer persönlich bei ihren Angehörigen rückversichern, sprich diese direkt anrufen, wenn der Verdacht eines Schockanrufes besteht. Geht der betroffene Angehörige nicht ans Telefon, sollte man Kontakt zu einem anderen Familienmitglied/ Freund oder Bekannten oder der Polizei aufnehmen, um die Situation zu besprechen.
– Ein Aufsteller der Polizei auf dem Telefontischchen, auf dem der Polizeinotruf 110, die wichtigsten Telefonnummern der Angehörigen sowie prägnante Tipps notiert sind, hilft in solchen Situationen korrekt zu reagieren. Der Aufsteller kann über das Sachgebiet Prävention der Polizeidirektion Lübeck bezogen werden.
– Machen Sie am Telefon grundsätzlich keine Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und persönlichen Daten. Dazu gehören auch Bankdaten.
– Erstatten Sie auch bei einem Betrugsversuch Anzeige bei der Polizei, damit Ermittlungen eingeleitet und andere Personen über neue Betrugsmaschen informieren werden können.
Mehr zu diesem Thema gibt es auch im Internet unter www.polizei-beratung.de oder im persönlichen Gespräch mit dem Sachgebiet Prävention der Polizeidirektion Lübeck unter der zentralen Rufnummer 0451-1310.