Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Im Stadtteil St. Lorenz Nord hat die Polizei am Donnerstag (20.6.) eine stationäre Schwerpunktkontrolle vorgenommen. Während der siebenstündigen Kontrollzeit legten die Einsatzkräfte vor allem Augenmerk auf die Verkehrstüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer. Insgesamt wurden 170 Fahrzeuge überprüft. Die Feststellungen waren umfangreich.

Von 13 Uhr bis 20 Uhr dauerte eine stationäre Verkehrskontrolle in der Einsiedelstraße an. Daran waren 16 Beamtinnen und Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck gemeinsam mit 4 Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck mit logistischer Unterstützung des Technischen Hilfswerks (Ortsgruppe Lübeck) beteiligt. Schwerpunkt der Kontrolle war insbesondere die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer.

Insgesamt wurden in der eingerichteten Kontrollstelle etwa 170 Fahrzeuge überprüft.

Drei Fahrzeugführer waren erheblich alkoholisiert. Bei einem 51 Jahre alten Mecklenburger wurde ein vorläufiger Atemalkoholwert von 2,17 Promille gemessen. Ihm musste zum Zwecke der Beweissicherung eine Blutprobe entnommen werden. Zusätzlich folgten die Beschlagnahme seines Führerscheins sowie die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Anfangsverdachts der Trunkenheit im Verkehr.

Zwei weitere Fahrer, ein 63-jähriger Lübecker und ein 44-jähriger Ostholsteiner, wiesen einen vorläufigen Wert von 0,50 und 0,87 Promille auf. Bei ihnen wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Neben diesen bestand bei vier Fahrzeugführerinnen und -führern der Verdacht auf eine Beeinflussung durch die Einnahme von Betäubungsmitteln. In diesen Fällen wurden ebenfalls Blutprobenentnahmen angeordnet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Allen sieben Personen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei zwei Lübeckern wurde festgestellt, dass sie ihren Pkw jeweils ohne gültige Fahrerlaubnis führten. In beiden Fällen besaßen die Männer einen ausländischen Führerschein, der aufgrund der Aufenthaltszeit im Bundesgebiet ein deutscher Führerschein hätte sein müssen. Als Folge kam es zur Einleitung von Strafverfahren und dem Untersagen der Weiterfahrt.

Des Weiteren wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren unter anderem wegen der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, Verstöße gegen die Gurtpflicht und Beeinträchtigung der Ladungssicherung eingeleitet.

Bei vier Fahrzeugen wurde das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch technische Veränderungen angeordnet.

Insgesamt wurden 28 Kontrollberichte aufgrund von Mängeln oder fehlenden Dokumenten ausgestellt.

Bei einer Person konnte ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt werden. Hier wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.

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