Timmendorfer Strand – Nachdem es am Sonntag (11.6.) zu einem Großeinsatz am Timmendorfer Strand kam und sieben Menschen aus dem Wasser gerettet wurden, gab es bereits einen Tag später (Montag, 12.6.) erneut ein Badeunglück. Am selben Strandabschnitt 25! Zwei Menschen gerieten in Not, mussten gerettet und reanimiert werden. Einer der beiden verstarb später im Krankenhaus.
Etwa um 17.10 Uhr wurden mehrere Zeugen auf einen um Hilfe rufenden Mann im Wasser aufmerksam. Schnell eilten sie dem 23-jährigen Lübecker zu Hilfe und konnten ihn aus dem Wasser ziehen, wo Rettungskräfte den Mann erfolgreich reanimierten. Er kam in ein nahegelegenes Krankenhaus. Noch während die Zeugen dem Mann im Wasser halfen, erkannten sie einen weiteren jungen Mann, der untergegangen war.
Ein 20-Jähriger aus Ratekau war mit seinen Freunden (18 und 19 Jahre) im Wasser. Sie unterschätzten die Strömung. Während die 18-Jährige und der 19-Jährige sich gerade noch retten konnten, geriet der Ratekauer unter die Wasseroberfläche und kam nicht wieder hoch. Die Feuerwehr setzte eine Drohne ein und konnte zusammen mit der DLRG den Mann nach fast 20 Minuten aus dem Wasser retten. Unter sofort eingeleiteter Reanimation wurde der Mann in eine Lübecker Klinik geflogen. Hier verstarb er gegen 1.15 Uhr in der Nacht zu heute nach medizinischer Reanimation.
Auch an diesem Einsatz waren wieder diverse Rettungskräfte beteiligt. Zwar hing zum Zeitpunkt des Unglücks die gelbe Flagge, aber auch hier gilt, dass es Strömungen gibt und das Baden nur geübten Schwimmern empfohlen wird. Weil der Wind auffrischte und die Strömungen zunahmen, wurde umgehend die rote Flagge gehisst und damit ein Badeverbot angezeigt.
An dieser Stelle weist die Polizei auf die Bedeutung der verschiedenen Flaggen am Badestrand hin:
Gelb-rote Flagge: Es befinden sich Rettungsschwimmer im Einsatz Gelbe Flagge: Es herrschen Strömungen, Schwimmen und Baden nur für geübte Schwimmer empfohlen Rote Flagge: Schwimm- und Badeverbot Schwarz-weiße Flagge: Zone für Wassersportgeräte, an dieser Stelle ist das Baden nicht erlaubt Orangefarbener Windsack am Mast: es herrscht ablandiger Wind, das Nutzen von aufblasbaren Wasserspielzeugen oder Luftmatratzen wird nicht empfohlen
Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr und achten Sie auf die bestehenden Hinweise der eingesetzten Rettungsschwimmer. Eine Missachtung kann lebensgefährlich sein.