Lübeck – Das Amtsgericht Lübeck hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gestern (31.12.) am frühen Abend Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags und des Haftgrundes der Fluchtgefahr gegen den 57-jährigen Tatverdächtigen erlassen.
Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Medien-Information weiter mitteilen, macht der Lübecker von seinem Schweigerecht Gebrauch. Ihm ist ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden.
Der 57-jährige Tatverdächtige ist noch gestern in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht worden.