Lübeck – Die Kriminalpolizei Lübeck hat die Wohnanschrift eines 70-Jährigen durchsucht. Der Lübecker war als Tatverdächtiger für den Versand von insgesamt neun E-Mails ermittelt worden, die antisemitische und beleidigende Äußerungen enthielten.
über die von dem Verfasser genutzte E-Mail-Adresse, trotz der Verwendung eines Pseudonyms, wurde der 70-jährige ermittelt. Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Medien-Information weiter mitteilen, erfolgte mittels richterlichen Beschlusses am Freitagmorgen (8.12.) die Durchsuchung der Wohnanschrift des Mannes. Dabei wurden Beweismittel, wie ein Laptop und Mobiltelefon, aufgefunden und beschlagnahmt. Die Auswertung der elektronischen Geräte dauert aktuell an.
Im November und Dezember 2023 waren bei der jüdischen Gemeinde in Lübeck mehrere E-Mails eingegangen, die im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt antisemitische, volksverhetzende und beleidigende Kommentare antisemitische und beleidigende Äußerungen enthielten.
Der Tatverdächtige wurde vernommen und nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der verhetzenden Beleidigung verantworten. Diese wird mit Freiheitsstraße bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach jetzigem Sachstand kann eine konkrete Bedrohungslage im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden.
Die jüdischen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen einer hohen abstrakten Gefährdung. Die Gefährdungsbewertungen werden fortlaufend durch das Bundeskriminalamt aktualisiert und die Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen ständig überprüft. Die Landespolizei steht in einem intensiven Kontakt und Austausch mit den Vertretungen der jüdischen Gemeinden. Die Streifentätigkeiten vor diesen Einrichtungen wurden entsprechend verstärkt.