Lübeck – Im Stadtteil St. Lorenz Süd ist es zu einem Raubüberfall gekommen, bei dem am frühen Sonntagmorgen (10.7.) ein Mann durch mehrere Messerstiche verletzt wurde, Lebensgefahr besteht jedoch nicht. Der Täter raubte Bargeld und entkam zunächst unerkannt. Wenige Stunden später konnte zwar ein Tatverdächtiger ermittelt und vorläufig festgenommen werden, doch der Verdacht gegen ihn ließ sich zunächst nicht zu einem dringenden Tatverdacht erhärten.
Gegen 2.30 Uhr meldete sich ein 29-Jähriger aus Lübeck bei einer Nachbarin eines Mehrfamilienhauses in der Lachswehrallee und teilte ihr mit, dass er gerade überfallen worden sei und dass der Täter auf ihn eingestochen habe.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hatte sich das spätere Opfer zunächst mit mehreren Personen im Bereich des Holstentors getroffen. Seinen Angaben zufolge habe eine der Personen, ein 23-Jähriger Lübecker, ihn später nach Hause begleitet. Dort angekommen sei er von diesem plötzlich mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Der Tatverdächtige habe im weiteren Verlauf ein Behältnis erlangt, in dem sich mehrere hundert Euro befanden, anschließend sei er aus der Wohnung des 29-Jährigen geflüchtet.
Bei dem 29-jährigen Opfer, das anschließend in ein Lübecker Krankenhaus transportiert wurde, wurden mehrere Stiche festgestellt, unter anderem im Bereich des Kopfes und des Rückens. Aufgrund der Tiefe der Schnitte waren diese jedoch nicht lebensbedrohlich. Die eingeleitete Fahndung nach dem Tatverdächtigen, an der sich mehrere Streifenwagen beteiligten, verlief zunächst ergebnislos. Bei der Absuche des Tatorts wurde jedoch das mutmaßliche Tatmittel aufgefunden. Im Lauf des Montagmorgens wurde der 23-jährige Beschuldigte an seiner Wohnanschrift angetroffen und im Anschluss wurden mehrere kriminalpolizeiliche Maßnahmen durchgeführt, unter anderem eine Wohnungsdurchsuchung.
Dringender Tatverdacht nicht erhärtet
Der Verdacht gegen den Mann konnte jedoch zunächst nicht zu einem dringenden Tatverdacht, der Voraussetzung für die Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls gewesen wäre, erhärtet werden. Der 23-jährige Lübecker wurde daher auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nach Beendigung der ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen erst einmal wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die genauen Hintergründe und der genaue Ablauf der Tat sind Bestandteil der laufenden Ermittlungen des Kommissariats 13 der BKI Lübeck wegen des Verdachts des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.