Lübeck – Der Wasserschutzpolizei Lübeck ist am Donnerstag (2.9.) gegen 18 Uhr ein Segelboot aufgefallen, das sich, ohne gesetzte Segel oder laufenden Außenbordmotor, im Travefahrwasser der Ostsee befand. Der Bootsführer hatte eine Angelrute ausgebracht. Da das Angeln in diesem Bereich nicht gestattet ist, wurde eine Schiffskontrolle vorgenommen.
Der 32jährige Schiffsführer erweckte aufgrund seiner lallenden Aussprache und des wankenden Ganges den Anschein, alkoholisiert zu sein. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,97 Promille. Zudem räumte der Schiffsführer ein, täglich Marihuana zu konsumieren. Aus diesem Grund wurde ihm anschließend eine Blutprobe entnommen.
Die Wasserschutzpolizei Travemünde leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Zudem muss sich der Schiffsführer, aufgrund des Angelverbots, wegen Fischwilderei verantworten. Da dem Beschuldigten das Führen des Bootes untersagt wurde, musste es durch einen Bekannten, der sich ebenfalls an Bord befand, zum Liegeplatz zurückgeführt werden. (PM Pol)