Lübeck – Einer Videostreifenbesatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz fiel auf der Bundesstraße 75 in Richtung Travemünde ein Pkw Audi A3 auf. Dieser fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Gemessen wurden statt der erlaubten 100 Km/h 193,25 Km/h. Das hat Folgen.
Die ganze Geschichte: Gegen 17 Uhr am Dienstag (5.7.) befanden sich die Beamtin und der Beamte mit ihrem zivilen Videowagen auf der B75 in Richtung Travemünde. Hier ist die Fahrbahn für diese Richtung zweispurig ausgebaut und es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h. Dennoch wurden sie rasant von einem Pkw Audi überholt. Die Streifenwagenbesatzung entschloss sich, die Fahrt aufzunehmen und hatte eine Geschwindigkeit von 193,25 Km/h gemessen. Vorwerfbar sind hier nach Abzug von Toleranzen 183 Km/h. Also eine Überschreitung von 83 Km/h.
Kontrolle in einer Nebenstraße
Eine anschließende Kontrolle folgte am Ortseingang von Travemünde in einer Nebenstraße. Dort zeigte sich der 21-jährige Fahrzeugführer aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg einsichtig. Dies kommt den jungen Mann nun teuer zu stehen. Neben einem Bußgeld von 700 Euro und anfallenden Gebühren sieht der Bußgeldkatalog als Regelstrafe ein Fahrverbot von 3 Monaten vor. Zudem wird der Verstoß mit 2 Punkten im zentralen Verkehrsregister in Flensburg eingetragen. Zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer war es nicht gekommen.