Lübeck – Eine Radfahrerin ist in Höhe der Bushaltestelle Moltkestraße am Dienstag (9.5.) zu Fall gekommen, nachdem sie der Fuß eines herumturnenden Kindes berührte. Die Radfahrerin verletzte sich hierbei leicht. Der Austausch von Personalien zur Schadensregulierung konnte nicht erfolgen, da der Vater des Mädchens sich weigerte, seinen Namen herauszugeben und sich per Bus vom Unfallort absetzte. Die Polizei sucht nun nach dem Vater des Mädchens und nach möglichen Zeugen.
Gegen 16.40 Uhr am Dienstag (9.5.) fuhr eine Radfahrerin aus der Walderseestraße kommend in die Moltkestraße, um Richtung Innenstadt zu gelangen. In Höhe der dortigen Bushaltestelle kletterte ein circa 8-jähriges Mädchen so auf einem Geländer, dass es die vorbeifahrende Radfahrerin mit einem Fuß berührte. Die Radfahrerin kam zu Fall und verletzte sich leicht mit Prellungen und Hautabschürfungen.
Als die 32jährige Radfahrerin den an der Bushaltestelle stehenden Vater des Mädchens ansprach und um dessen Personalien zur Schadensregulierung bat, reagierte dieser sehr lautstark und unangemessen auf den Vorfall. Wie die Polizei weiter mitteilt, weigerte er sich, der Schadensregulierung zuzustimmen oder ihr einen Namen herauszugeben. Als schließlich ein Bus an die Haltestelle fuhr, nahm der unbekannte Mann seine beiden Kinder und stieg in den Bus der Linie 5 (vermutlich zur vorgegebenen Zeit 16.42 Uhr) mit Fahrtrichtung Oberbüssauer Weg.
Die Polizei sucht nun nach dem Vater des Mädchens und bittet ihn, sich bei der Polizei unter 0451-131-0 oder direkt bei der Polizeistation Hüxtertor unter 0451-131-7460 zu melden.
Beschrieben wurde der Mann wie folgt:
– circa 45 bis 50 Jahre alter Mann
– blaues Oberteil und zweifarbiger Rucksack
– hatte zwei Kinder (circa 8 und 12 Jahre) und einen sportlichen Buggy bei sich
Die verletzte Radfahrerin wurde durch einen Rettungswagen in ein Lübecker Krankenhaus gebracht. Dort konnte neben den bereits bekannten Verletzungen auch ein gebrochenes Handgelenk festgestellt werden.
Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der Verkehrsunfallflucht.