Scharbeutz – Mehrere Anrufer meldeten der Polizei am Montag (2.11.) gegen 14.20 Uhr eine betrunkene Person in Scharbeutz, die sich lautstark und bedrohlich pöbelnd und mit einem abgeschlagenen Flaschenhals in der Hand vom Bürgerhaus aus in Richtung Bahnhof bewegen würde.
Der beschriebene Mann konnte von den eingesetzten Funkwagenbesatzungen zunächst weder am Bürgerhaus noch am Bahnhof angetroffen werden. Bei der Rückfahrt vom Bahnhof in Richtung Ortsmitte kam der Gesuchte jedoch dem Scharbeutzer Funkwagen entgegen.
Auf Ansprache vonseiten der Beamten wurde in keiner Weise reagiert. Die Person setzte ihren Weg hinab in Richtung Bahnhof fort und setzte sich schließlich im Wartebereich des Bahnhofs auf eine Bank.
Hier reagierte der Angesprochene dann doch auf die Polizei, indem er lautstark schimpfte und wiederholt schrie, dass „Corona sein Leben zerstört“ habe. Im Verlauf der Identitätsfeststellung änderte sich der Ton den Beamten gegenüber dann in Beleidigungen und Beschimpfungen. Nachdem sich bei der Überprüfung seiner Identitätskarte Ungereimtheiten ergeben hatten, sollte die Feststellung der Personalien auf der Polizeidienststelle in Scharbeutz fortgesetzt werden. Gegen diese Maßnahme leistete der Kontrollierte jedoch mit aller Kraft Widerstand. Er versuchte, die Beamten anzuspucken und zu beißen und stieß pausenlos übelste Beschimpfungen und Bedrohungen aus. Diese Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen setzten sich auch während der Fahrt in das Zentrale Polizeigewahrsam in Lübeck fort.
Dort konnte bei dem Beschuldigten schließlich doch ein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Dieser ergab einen vorläufigen Wert von 2,09 Promille.
Bei der Durchsuchung des Mannes wurden zwei auf eine andere Person ausgestellte Bankkarten gefunden, deren Herkunft der Beschuldigte nicht erklären konnte. Sowohl die Bankkarten als auch die vorgelegte Identitätskarte wurden zum Zwecke der Eigentumssicherung und zu weiteren Ermittlungen sichergestellt.
Vonseiten der Polizei in Scharbeutz wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wegen Beleidigung und wegen Bedrohung eingeleitet.