Scharbeutz – Die Beamten des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz hatten am vergangenen Wochenende wieder einiges zu tun. Mehrere Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln wurden aufgenommen.
Fahrer gesteht Einnahme
So teilten am Sonnabend (10.8.) gegen 21 Uhr Zeugen der Polizei mit, dass in Höhe Lensahn auf der Autobahn A1 ein VW Touran mit auffälliger Fahrweise Richtung Lübeck geführt wurde. Beamte stoppten das Fahrzeug und ein Drogenschnelltest bei dem 36-jährigen Fahrer aus Norderstedt verlief positiv, zudem räumte er die Einnahme von Medikamenten ein. Die Entnahme einer Blutprobe bei dem Fahrer wurde angeordnet, sein Führerschein beschlagnahmt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Sein Fahrzeug verblieb am Kontrollort. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.
Mit 2,99 Promille in Pansdorf
Am Sonntag (11.8.) gegen 14 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen Autofahrer, der in Pansdorf ebenfalls sein Fahrzeug unsicher führte. Der Fahrer des Kia wurde in Pansdorf durch Polizeibeamte auf dem Gelände einer Tankstelle angehalten und kontrolliert. Ein Atemalkoholtest bei dem 40-Jährigen ergab einen Wert von 2,99 Promille. Aus diesem Grund wurde hier die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Der Kia verblieb am Kontrollort und gegen den Lübecker wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Flucht ohne Führerschein
Nur etwa vier Stunden später, gegen 18 Uhr wollte eine Streife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers den Fahrer eines Daimler-Benz auf der BAB 1, Fahrtrichtung Süden, kontrollieren. Auf dem Rastplatz Neustädter Bucht angekommen, flüchtete der Ostholsteiner mit seinem Fahrzeug in stark überhöhter Geschwindigkeit wieder auf die Autobahn. Er wurde im Abfahrtsbereich der Anschlussstelle Eutin eingeholt und gestoppt. Während der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv. Gegen den 45-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ermittelt. Der Halter des Pkw muss sich ebenfalls in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.