Fehmarn – Erst wählt er missbräuchlich den Notruf, meldet ein Feuer, das es nicht gibt. Dann legt der 24-jährige Ostholsteiner andernorts ein Feuer. Einer Festnahme am Brandort widersetzt er sich, landet schließlich im Polizeigewahrsam – mit 2,03 Promille – und räumt am nächsten Morgen die Brandlegung ein.
Und das ist die komplette Geschichte in einer gemeinsamen Medien-Information der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck:
Am späten Samstagabend, 9.1.202, wurde in Burg a. F. ein Tatverdächtiger nach Brandstiftung an einem Schuppen zunächst in Gewahrsam genommen. Der Mann hatte zuvor missbräuchlich den Notruf gewählt und fälschlicherweise ein Feuer bei der Inselschule in der Kantstraße gemeldet.
Beamte der Polizeistation Fehmarn waren gegen 23.10 Uhr von der Einsatzleitstelle der Polizei zu einem Feuer auf dem Gelände der Inselschule entsandt worden. Dort sollte laut einem Notruf-Teilnehmer ein Müllcontainer brennen. Die Einsatzkräfte der Polizei und der Freiwilligen Feuerwehr Burg a.F. konnten kein Feuer feststellen. Ein Zeuge gab den entscheidenden Hinweis auf einen Mann, der in der Vergangenheit bereits polizeilich wegen des Missbrauchs von Notrufen in Erscheinung getreten ist.
Im Rahmen der Fahndung nach diesem Mann im Ortskern von Burg bemerkten die Beamten plötzlich einen Feuerschein und eine starke Rauchentwicklung in der Mühlenstraße. Auf dem Hinterhof eines Mehrfamilienhauses stand ein Schuppen in Brand.
Beim Warten auf die umgehend angeforderte Feuerwehr erschien der vorher gesuchte Mann am Einsatzort und ging aggressiv und laut brüllend auf die Polizeibeamten zu. Da gegen den 24-jährigen Ostholsteiner der Verdacht der Brandstiftung bestand, sollte er zur Durchführung weiterer Maßnahmen auf die Polizeidienststelle verbracht werden. Hiergegen wehrte der Mann sich erheblich. Verletzt wurde durch seine Widerstandshandlungen jedoch niemand.
Ein auf der Dienststelle durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,03 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet und von einem Arzt entnommen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten verbrachte der Mann die Nacht im Polizeigewahrsam.
Am nächsten Morgen räumte er die Brandlegung an dem Schuppen gegenüber der Polizei ein. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde er anschließend aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Das Feuer war von dem Schuppen auf eine angebaute Garage übergegangen und wurde durch die Freiwillige Feuerwehr Burg gelöscht. Die Höhe des Schadens ist noch nicht bekannt. Der Brandort wurde durch den Kriminaldauerdienst beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizeistelle Oldenburg in Holstein.