Stockelsdorf – Am 1. Mai befuhr ein Autofahrer die Georg-Ohm-Straße in Stockelsdorf. Im Verlauf der Straße beabsichtigte der Mann mit seinem Fahrzeug zu wenden. Hierbei übersah er einen von hinten herannahenden Motorradfahrer. Es kam zu einer Kollision zwischen den Fahrzeugen. Der Motorradfahrer erlitt so schwere lebensgefährliche Verletzungen, dass er anschließend in einem nahegelegenen Krankenhaus verstarb.
Ein 22jähriger Fahrer eines BMW war am späten Nachmittag in Stockelsdorf unterwegs. Er fuhr in die Georg-Ohm-Straße, um sich hier mit zwei ihm bekannten Männern zu treffen. Man beabsichtigte anschließend, gemeinsam nach Havekost zu fahren. Hierzu wollten die ihm bekannten Männer (26 und 29 Jahre) ein Motorrad nutzen.
Der BMW-Fahrer setzte sich in sein Auto und fuhr los. Er kam an einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug vorbei und wollte dann wenden, da es sich um eine Sackgasse handelt. Als er nun nach links lenkte, übersah er hierbei das Motorrad seines Bekannten. Es kam zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge und der Motorradfahrer fuhr seitlich gegen den BMW. Der Verletzte blieb auf der Straße liegen.
Die Rettungskräfte und die Polizei wurden durch Zeugen informiert. Ersthelfer des Rettungsdienstes übernahmen die Versorgung des verletzten Motorradfahrers und brachten diesen im Anschluss in ein Lübecker Krankenhaus, wo er dann wenig später verstarb.
Wie sich bei den anschließenden Ermittlungen der Polizei herausstellte, hatte der 26jährige Ostholsteiner dem 29jährigen sein Motorrad überlassen, damit dieser vor der Fahrt nach Havekost eine Runde drehen konnte. Den dazugehörigen Motorradhelm trug der Mann nicht. Er fuhr in Richtung Albert-Einstein-Straße und drehte hier, um in die Georg-Ohm-Straße zurückzufahren. Dabei übersah er im weiteren Straßenverlauf den BMW des 22jährigen, als dieser auf der Fahrbahn wendete und es kam zu diesem schweren Unfall. Die Staatsanwaltschaft Lübeck ordnete eine Blutprobe bei dem verstorbenen Kradfahrer an.
Der 26jährige Halter des Motorrades sah den Unfall wohl selbst nicht, hörte jedoch den Knall.
Ein hinzugezogener Seelsorger kümmerte sich um die betroffenen Männer.
Der BMW-Fahrer muss sich nun wegen der fahrlässigen Tötung verantworten, der 26jährige Ostholsteiner wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, da auch das Überlassen eines Fahrzeugs an einen Dritten für den Halter eine Straftat sein kann, wenn keine entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt.