Lauenburg – Einer Streife der Lauenburger Polizei fiel gestern Abend (28.12.) gegen 18.15 Uhr in der Hamburger Straße ein E-Scooter auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die 23-jährige Nutzerin handelte sich damit eine Strafanzeige ein.
Doch nur kurze Zeit später, gegen 18.50 Uhr, stoppten die Beamten die 23-jährige Lauenburgerin erneut – sowie einen 32-jährigen Mann dazu. Beide fuhren mit baugleichen nicht zugelassenen E-Scootern.
Um eine erneute Fahrt der Lauenburgerin zu verhindern, wurde ihr E-Scooter sichergestellt. Sie erwartet eine weitere Anzeige. Auch der 32-Jährige wird sich wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin hin, dass auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette benötigen. Das Fahren ohne den aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem dürfen E-Scooter nur von Personen ab 14 Jahren geführt werden. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Ebenso ist ein Führen unter dem Einfluss von Rauschmittel untersagt. Auch die Benutzung des Fahrzeuges auf Gehwegen ist verboten.