Bad Schwartau – So amüsant wie die Schlagzeile klingt, war es dann aber doch nicht. Während einer Zugfahrt beleidigte und nötigte ein Mann Mitreisende, springt danach aus dem haltenden Zug und nach Eintreffen der Polizei auch noch halb bekleidet in die „Schwartau“.
Es geschah am vergangenen Sonnabend (26.8.) während einer Fahrt des Regionalexpress 21025 (RE) von Eutin nach Bad Schwartau: Gegen 15.55 Uhr erhielten Bundes- und Landespolizei Kenntnis über eine Person im Gleisbereich auf Höhe Stettiner Straße. Beide entsendeten unmittelbar Streifen zum Ereignisort.
Wie die Bundespolizei weiter berichtet, fiel der 34-jährige männliche Deutsche nach Zeugenaussagen bereits auf dem Bahnhof Eutin durch lautstarkes, leicht aggressives Verhalten auf. Das Verhalten setzte er demnach während der Zugfahrt fort und beleidigte im weiteren Verlauf eine 15-jährige Schülerin vulgär und nötigte sie und ihren gleichaltrigen Mitschüler, die ihn beide mehrfach aufforderten, damit aufzuhören.
Während eines planmäßigen Halts vor dem Einfahrtsignal zum Bahnhof Bad Schwartau versuchte er dann plötzlich aus dem Zug auszusteigen. Er trat dabei erfolglos gegen die Tür, öffnete sie aber danach über die Notentriegelung. Nun stellte er sich vor den Zug und hinderte den Triebfahrzeugführer (TF) dadurch an der Weiterfahrt.
Ohne ersichtlichen Grund legte er dann noch seinen Personalausweis vor sich ab.
Der Triebfahrzeugführer forderte den Mann durch Hupen und Rufen auf, sich aus den Gleisen zu bewegen. Während dieser „Verhandlungen“ habe der Mann sich dann bis auf Unterhose und T-Shirt ausgezogen. Erst als ein auf das Geschehen aufmerksam gewordener Anwohner den Mann lautstark aufforderte aufzuhören, rannte dieser aus dem Gleichbereich in Richtung einer Brücke, die über die Schwartau führt.
Als er daraufhin eine eintreffende Streife der Landespolizei erblickte, lief er zum Fluss und sprang unverhofft in die Schwartau. Erst durch behutsames Zureden und Reduzieren von dazu gestoßenen Streifen der Bundes- und Landespolizei konnte er nach einer Weile dazu bewegt werden, aus dem Wasser zu kommen. Die weitere Bearbeitung erfolgte dann im Bundespolizeirevier Lübeck. Der RE konnte nach Zeugenfeststellung dann auch seine Fahrt fortsetzten.
Im Revier wurde durch Atemalkoholkontrolle festgestellt, dass der 34-jährige mit 1,97 Promille unterwegs war. Den Erkenntnissen nach und nach eigener Einlassung ist er auch Konsument schwerer Betäubungsmittel. Er muss sich nun wegen diverser Straftaten, wie Beleidigung, Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe sowie Ordnungswidrigkeiten nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verantworten.
Wer zusätzlich sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall machen kann, wird gebeten, sich unter 0431/98071-210 bei der Bundespolizeiinspektion Kiel zu melden.