Foto: Arno Reimann
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Hamburg – Bundespolizisten haben am 4.1. gegen 12.54 Uhr einen mit vier Haftbefehlen gesuchten 41-jährigen Mann im Bahnhof Hamburg-Harburg festgenommen.

Zuvor fuhr der deutsche Staatsangehörige mit einem Metronom-Zug auf der Strecke Lüneburg – Hamburg-Harburg ohne eine gültige Bahnfahrkarte. Da der Mann gegenüber einem Zugbegleiter eine Bahnfahrkarte vorzeigte, die auf eine andere Person ausgestellt war, wurde die Bundespolizei zu diesem Sachverhalt zum nächsten Halt des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg angefordert.

Während der Maßnahmen der Bundespolizei auf dem Bahnsteig versuchte der 41-Jährige plötzlich wegzulaufen, stolperte jedoch nach einigen Metern und kam zu Fall. Am Boden liegend wurde der Mann umgehend von den Bundespolizisten widerstandslos gefesselt.

Eine Überprüfung der Personalien des Mannes ergab vier Ausschreibungen zur Festnahme:

1.) 5 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 150 Euro. Straftat: Betrug durch Unterlassen, ursprüngliche Strafe: 40 Tagessätze zu jeweils 30 Euro.

2.) 18 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 540 Euro. Straftat: Körperverletzung, ursprüngliche Strafe: 90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro.

3.) 34 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 1462 Euro. Straftat: Fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung, ursprüngliche Strafe: 60 Tagessätze zu 43 Euro.

4.) 51 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 1530 Euro. Straftat: Beleidigung, ursprüngliche Strafe: 90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro.

Der Gesuchte hatte bislang somit eine geforderte Gesamtgeldstrafe von 3682 Euro nicht gezahlt und muss jetzt noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 108 Tagen verbüßen.

Der 41-Jährige wurde anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt. Eine Alkoholisierung konnte nicht festgestellt werden. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit.

Da der gesuchte Mann nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen die haftbefreienden Beträge nicht bezahlen konnte, wurde er einer Haftanstalt zugeführt. Gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen der Straftaten „Betrug und Erschleichen von Leistungen“ eingeleitet. 

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