Lübeck – Die Polizei wurde am Mittwoch (13.7.) in ein Hochhaus in Lübeck Buntekuh gerufen. Dort sollte es lautstarke Streitigkeiten geben. In der Wohnung konnte zunächst ein Mann festgestellt werden, der sogleich die Polizisten angriff. Er wurde nach einer Widerstandshandlung ins Gewahrsam gebracht. Außerdem befanden sich seine Frau und die gemeinsamen Kinder in der Wohnung. Die Ehefrau wies leichte Verletzungen auf.
Nachbarn riefen die Polizei
Kurz nach halb drei der heutigen Nacht wurden zwei Streifenwagenbesatzungen des 2. Polizeireviers Lübeck in die Fregattenstraße geschickt. Nachbarn hatten die Polizei gerufen, weil es in einer Wohnung wohl zu lautstarken Streitigkeiten gekommen war. Der betreffende Wohnungsnehmer, ein 42-jähriger Lübecker, wollte die Beamten zunächst nicht in die Wohnung lassen und baute sich vor den Polizisten auf. Aufgrund dessen kamen noch jeweils ein Streifenwagen vom 3. und 4. Polizeirevier Lübeck hinzu.
Nachdem die Polizisten die Wohnung betraten, um sich zu vergewissern, dass niemand verletzt ist, griff der Lübecker die Beamten an. Er sollte daraufhin zu Boden gebracht werden. Dabei wehrte er sich in aggressiver Art und Weise, verletzte zwei Beamte leicht an den Armen. Sie konnten ihren Dienst fortsetzen. Der 42-Jährige machte keine Angaben zu einem vorangegangenen Sachverhalt. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen und der Wohnung verwiesen.
Ehefrau mit Kopfplatzwunde
Im Zuge des Einsatzes kam erst der 16-jährige Sohn des Lübeckers aus seinem Zimmer zum Geschehen hinzu. Er konnte durch eine Beamtin zurück in sein Zimmer gedrängt werden. Dann erschien die 35-jährige Ehefrau. Sie wies eine leichte Kopfplatzwunde auf, weshalb sie durch die Besatzung eines hinzugerufenen Rettungswagens versorgt wurde. Auch sie wollte zum Vorfall keine Angaben machen.
Gegen den 41-jährigen Familienvater wird nun wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Angriffes auf und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Ihm wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck eine Blutprobe entnommen. Außerdem darf er für vier Wochen die Wohnung nicht betreten, sowie keinen Kontakt zu seiner Familie aufnehmen beziehungsweise sich ihr nicht nähern. Hintergründe des Geschehens sind nun Gegenstand der Ermittlungen.