Lübeck – Zeugen haben auf der Bundesautobahn A1 am Donnerstag (12.8.) beobachtet,, dass in einem Fahrzeug, das kurz vor der Anschlussstelle Eutin in Fahrtrichtung Hamburg im Stau stand, eine Frau von einem Mann geschlagen wurde. Bei der polizeilichen Kontrolle dieses Fahrzeugs wurde beim Fahrer erheblicher Alkoholeinfluss festgestellt. Er war zudem ohne Fahrerlaubnis und mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs. Die Entnahme von zwei Blutproben war die Folge. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Kurz vor der Anschlussstelle Eutin hatten Zeugen im Stau gegen 18.20 Uhr beobachtet, dass eine Frau in einem Opel Corsa vom Fahrer des Wagens geschlagen wurde. Im weiteren Verlauf fuhr der Pkw auf den Rastplatz Neustädter Bucht, wo sich der tätliche Streit fortsetzte. Einige Minuten später fuhr der Wagen erneut auf die A1 in Richtung Hamburg und konnte dort von Beamten des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz angetroffen und an der Abfahrt Eutin von der Autobahn geleitet werden.
Hier wollte sich der Fahrer zunächst der Kontrolle entziehen und fuhr entgegen der Zeichen und Weisungen der Beamten auf der Bundestraße 76 in Richtung Eutin. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnte das Fahrzeug gestoppt und kontrolliert werden. Den Beamten fiel sofort ein starker Atemalkohol bei dem 42-jährigen Fahrer aus dem Kreis Ostholstein auf. Zudem lagen Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln vor. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 3,4 Promille. In der Folge wurde die Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und diese in einem nahegelegenen Krankenhaus von einem Arzt entnommen. Da dem Mann bereits in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden war und er durch Fahren ohne Fahrerlaubnis straffällig geworden ist, wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Die 20-jährige Beifahrerin und Geschädigte der Körperverletzung wurde von Rettungskräften medizinisch erstversorgt und zur weiteren Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.