Puttgarden – Ein Mann wurde im Bundespolizeirevier Puttgarden vorstellig und wollte das Fahrzeug von seinem Freund abholen. Dieser musste das Fahrzeug dort Tage zuvor wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ stehen lassen, da ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Grundsätzlich stellt das Abholen des Fahrzeugs durch einen Freund kein Problem dar. In diesem Fall allerdings schon…
Eine fahndungsmäßige Überprüfung des Abholers ergab am 15. Mai gegen 0.30 Uhr, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Der Grund dafür: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Der Mann wurde folglich verhaftet und ihm wurde der Haftbefehl eröffnet. Demnach sollte er eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen antreten oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro plus Verfahrenskosten leisten.
Da er die Geldstrafe vor Ort entrichten konnte, durfte er nach Überprüfung seiner Fahrerlaubnis die Dienststelle verlassen und das Fahrzeug seines Freundes mitnehmen.