Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Am 13. Januar 2025 (Montag) wurde im Achatweg diverser Schmuck erbeutet, nachdem ein bislang unbekannter Täter bei einer Lübeckerin anrief und vorgab, dass ein naher Verwandter einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht habe. Um eine Haftstrafe zu umgehen, sollte eine fünfstellige Kaution bezahlt werden. Weil die Frau das Geld nicht aufbringen konnte, nahm ein weiterer Täter später Schmuck von der Frau entgegen. Dieser Mann konnte nun festgenommen werden.

Zur Festnahme war es bereits am 14. Januar 2025 (Dienstag) durch die Polizei in Freiburg in Baden-Württemberg gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte ein 22-jähriger Mann im Freiburger Stadtgebiet nach einem vorangegangenen Schockanruf die Beute entgegennehmen.

Die Kriminalpolizei Freiburg konnte den dringend Tatverdächtigen nach der Übergabe der Wertgegenstände festnehmen. In einer ersten Vernehmung räumte der Mann auch die Abholung in Lübeck ein.

Ein von der Staatsanwaltschaft Freiburg beantragter Haftbefehl wurde am 15. Januar antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Der dringend Tatverdächtige mit polnischer Staatsbürgerschaft befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Weil es aktuell weiterhin zu Schockanrufen in Lübeck und Ostholstein kommt, wendet die Polizei sich erneut mit den bekannten Präventionstipps an die Öffentlichkeit:

– Lassen Sie Handwerker nicht ohne vorherige Ankündigung in Ihr Haus und nur dann, wenn Sie diese auch selbst beauftragt haben. Bestehen Sie bei Handwerkern, die spontan Arbeiten anbieten, auf einen Termin. – Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.

– Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.

– In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.

– Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.

– Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.

– Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen bitten.

– Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.

– Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.

– Geben Sie auf keinen Fall Auskünfte über ihre finanzielle Situation oder ihre Vermögenswerte.

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