Lübeck – Ein 42 Jahre alter Berufskraftfahrer war in der Nacht auf Sonntag (3.4.) in falscher Fahrtrichtung auf der Bundesstraße 75 in Höhe Lübeck-Kücknitz unterwegs. Zu einem Verkehrsunfall kam es jedoch nicht. Polizeibeamte konnten den Transporter schließlich stoppen und mussten bei der Kontrolle feststellen, dass der Fahrzeugführer nicht unerheblich alkoholisiert war.
Vor dem Herrentunnel gestoppt
Gegen 0 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer über den Polizeinotruf einen Renault Transporter mit polnischem Kennzeichen, der die Bundesstraße 75 auf dem Fahrstreifen nach Travemünde in Richtung Herrentunnel befuhr. Vor Erreichen des Herrentunnels konnte der Transporter durch Beamte des 3. Polizeireviers angetroffen und in der Siemser Landstraße kontrolliert werden. Dabei stellten die Polizisten bei dem Fahrzeugführer deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen Wert von 2,32 Promille. Zum Zweck der Beweissicherung wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Außerdem erfolgte die Beschlagnahme des Führerscheins.
Da dem 42-Jährigen die Weiterfahrt untersagt wurde, verblieb der Transporter am Kontrollort, von wo aus ihn die Speditionsfirma abholen wird.
Nach bisherigem Erkenntnisstand ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer unterblieben. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wurde entsprechend eingeleitet.