Lübeck – Nachdem es am vergangenen Montag zu Schockanrufen im Lübecker Stadtgebiet gekommen war, bei der eine Rentnerin um ihren Schmuck gebracht wurde, schlugen erneut Täter zu. Gestern Nachmittag (16.1.) rief eine Frau bei einer Rentnerin in Kücknitz an und forderte eine Kaution für eine Angehörige der Frau. In der Folge übergab die Frau einen hohen Geldbetrag an einen Mann. Die Polizei sucht auch in diesem Fall nach Zeugen.
Nach bisherigen Erkenntnissen ging der Anruf bei der Rentnerin gegen 16.15 Uhr ein. Eine Frau habe sich als Bankmitarbeiterin ausgegeben und mitgeteilt, dass die Tochter der Rentnerin einen Unfall verursacht haben soll, bei dem ein junges Mädchen ums Leben gekommen sei. Nun solle die Tochter eine Kaution bezahlen, um eine Gefängnisstrafe zu umgehen.
Keine Stunde später suchte ein Mann die Frau an ihrer Wohnung im Mohnsteg auf und nahm Bargeld in Höhe eines unteren fünfstelligen Betrags entgegen. Anschließend verschwand der Mann. Er soll zwischen 20 und 30 Jahren alt gewesen sein und eine Mütze getragen haben. Weitere Angaben zu dem Täter konnten nicht erlangt werden.
Wer im besagten Zeitraum im Mohnsteg oder den angrenzenden Straßen verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise zu dem vermeintlichen Abholer geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0451-1310 oder per E-Mail an k14.luebeck.bki@polizei.landsh.de mit den Ermittlern des Kommissariats 14 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck in Verbindung zu setzen.
Abermals gibt die Polizeidirektion Lübeck folgende Präventionstipps:
– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
– Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
– In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
– Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
– Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
– Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen bitten.
– Lassen Sie Handwerker nicht ohne vorherige Ankündigung in Ihr Haus und nur dann, wenn Sie diese auch selbst beauftragt haben. Bestehen Sie bei Handwerkern, die spontan Arbeiten anbieten, auf einen Termin.
– Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
– Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
– Geben Sie auf keinen Fall Auskünfte über ihre finanzielle Situation oder ihre Vermögenswerte.