Lübeck – Am vergangenen Wochenende (9. bis 11.2.) wurden der Polizei in Ostholstein und Lübeck drei Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss bekannt. Ein 65-jähriger Lübecker war dabei sogar in einer so schlechten körperlichen Verfassung, dass er in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Zu weiteren Personenschäden kam es zum Glück nicht. Alle Fahrzeugführer müssen sich nun in den eingeleiteten Strafverfahren verantworten.
Am Freitag (9.2.) gegen 22 Uhr befuhr eine 47-jährige Lübeckerin mit ihrem roten Ford KA in der Innenstadt von Lübeck den Hüxterdamm von der Falkenstraße kommend in Richtung Kanalstraße. Auf der dortigen Brücke fuhr sie aus noch unbekannten Gründen auf den anderen Fahrstreifen und infolgedessen kam es zum Zusammenstoß mit einem grauen Golf. Weder die Lübeckerin noch der 72 Jahre alte Golf-Fahrer wurden bei diesem Unfall verletzt. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von circa 5.500 Euro. Bei der 47-Jährigen stellten die Polizisten einen Atemalkoholwert von 1,47 Promille fest, sie wurde anschließend für eine Blutprobe auf die Dienststelle gebracht. Der Führerschein der Lübeckerin wurde beschlagnahmt und ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke eingeleitet.
Am Sonnabendmorgen (10.2.), gegen 9.15 Uhr, versuchte ein 65-jähriger Lübecker mit seinem grauen Golf auf dem Parkplatz des Campus-Centers im Stadtteil St. Jürgen von Lübeck rückwärts zu rangieren. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem grauen Polo, der sich hinter dem Auto des 65-Jährigen befand. Beide Fahrzeuge wurden bei dem Zusammenstoß leicht beschädigt, sodass sich ein Gesamtschaden von circa 1.000 Euro ergab. Der Fahrer des Golf konnte auf das Ansprechen der herbeigerufenen Polizeibeamten nur langsam und zeitversetzt reagieren. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,54 Promille.
Aufgrund dieses Wertes und der körperlichen Verfassung wurde ein Rettungswagen gerufen, der den Lübecker zur weiteren Behandlung und zur Blutprobenentnahme in ein örtliches Krankenhaus brachte. Des Weiteren stellte sich heraus, dass der 65-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Polizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gegen 19.30 Uhr (10.2.) befuhr eine 57 Jahre alte Ostholsteinerin mit ihrem silbernen Opel den Höppnerweg in Timmendorfer Strand vom Strand kommend in Fahrtrichtung Bäderrandsstraße. An der Kreuzung Höppnerweg und Bäderrandsstraße bog sie nach rechts in die Bäderrandstraße in Richtung Niendorf ein. Beim Abbiegevorgang geriet sie aus noch unbekannten Gründen auf die linke Abbiegespur der Bäderrandstraße und stieß dabei mit einem an der roten Ampel wartenden schwarzen Opel zusammen. Infolgedessen entstand ein Gesamtschaden von circa 15.000 Euro an den Fahrzeugen. Nach dem Zusammenstoß habe die 57-Jährige kurz Kontakt zum Fahrer des Opel aufgenommen, sei danach aber ohne Angaben ihrer Personalien vom Unfallort gefahren. Die alarmierten Beamten der Polizeistation Scharbeutz konnten aufgrund der genauen Angaben des Unfallbeteiligten die Ostholsteinerin später an der eigenen Wohnanschrift antreffen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei der überraschten Unfallflüchtigen ergab einen Wert von 2,54 Promille. Nach der Blutprobenentnahme und der Beschlagnahme des Führerscheins durfte die Ostholsteinerin das Dienstgebäude wieder verlassen. Gegen sie wird jetzt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.