Lübeck – Im Rahmen ihrer Fußstreifentätigkeiten im Januar 2021 haben die Beamten des Bezirksdienstes beim 2. Polizeirevier besonders intensiv die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern im Bereich rund um den Bahnhof und ZOB in Lübeck kontrolliert.
Neben dem Fehlverhalten, wie Fahren auf dem Gehweg, entgegengesetzt der Fahrtrichtungen, zu zweit auf dem Roller und Handyverstößen, wurden bei 14 Personen die Entnahmen von Blutproben angeordnet, da der begründete Verdacht der Einnahme von Betäubungsmittel bestand. Dieses ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit und zugleich eine Straftat gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG/Besitz von Betäubungsmittel).
Ein E-Scooter ist rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Somit gelten auch hier die Promillegrenzen 0,3, 0,5 und 1,1 Promille und das Verbot, dieses Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Rauschmitteln zu führen.
Die Beamten werden ihre Kontrollen fortsetzen.