Foto: Arno Reimann
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Elmshorn – Das Ordnungsamt Elmshorn nahm mit Unterstützung der Landespolizei und des Hauptzollamtes Itzehoe eine groß angelegte Kontrolle in mehreren Gaststätten im Stadtgebiet von Elmshorn vor. An der Aktion waren sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Elmshorn sowie 22 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Itzehoe und rund 90 Einsatzkräften der Landespolizei Schleswig-Holstein beteiligt.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, das Hauptzollamt Itzehoe, die Polizeidirektion Bad Segeberg und das Ordnungsamt Elmshorn in einer gemeinsamen Pressemitteilung berichtet, wurden bei der Kontrolle am Sonnabend (16.11.) im Zeitraum von 22 Uhr bis 0.30 Uhr nach einer vorläufigen Bilanz in mehreren Objekten nicht nur Hinweise auf diverse Ordnungswidrigkeiten festgestellt, sondern auch auf strafbare Handlungen unerlaubten Glücksspiels durch das Aufstellen vermutlich illegaler Spielautomaten.

Durch die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingerichteten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KE OK) wurden daraufhin entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und Durchsuchungsmaßnahmen angeordnet, die von den eingesetzten Kräften der 2. Einsatzhundertschaft aus Eutin, der Kriminalpolizei Elmshorn und des Polizeireviers Elmshorns unmittelbar umgesetzt wurden.

Diese Maßnahmen führten nach einer vorläufigen Zwischenbilanz zur Sicherstellung von rund 20 Automaten sowie weiteren Beweismitteln in insgesamt acht Objekten. Im Rahmen der Durchsuchungen konnten zudem weitere Spielautomaten festgestellt werden, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen werden. Neben einigen gewerberechtlichen Verstößen, unter anderem in Bezug auf Brandschutzauflagen, unzureichend gekennzeichnete Notausgänge sowie nicht genehmigten Ausschank von Alkohol, wurden auch in einem Objekt Betäubungsmittel in kleiner Menge aufgefunden.

Bei Durchsuchungsmaßnahmen einer Wohnung, die sich angrenzend zu einer kontrollierten Gaststätte befand, sowie in weiteren Gaststätten selbst konnte Bargeld in Gesamthöhe eines niedrigen fünfstelligen Eurobetrags sichergestellt werden.

Die Einsatzkräfte des Zolls von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Einheit zur Überprüfung des Tabaksteuergesetzes führten in den Lokalitäten darüber hinaus diverse Befragungen von angetroffenen Beschäftigten durch. Hier ließen sich keine Auffälligkeiten feststellen.

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