Lübeck – Aus der Abteilung „Ganz dumm gelaufen…“: Am Montag (14.3.) wurden Polizeibeamte des 3. Polizeireviers Lübeck Zeugen eines Verkehrsvorgangs, bei dem ein Kleinkraftfahrer beim Abbiegen eine Radfahrerin übersah, die den Radweg befuhr. Durch ihr Bremsen konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Nach einer kurzen Entschuldigung setzte der Kraftfahrer seinen Weg fort und die Beamten entschieden sich zu einer Kontrolle.
Die ganze Geschichte: Gegen 13.15 Uhr befuhr ein 17-jähriger Lübecker mit seinem Aprilia zunächst den Gustav-Radbruch-Platz und bog anschließend nach rechts in die Roeckstraße ab. Eine Radfahrerin, die von links kommend den dortigen Radweg befuhr, wurde von dem Kleinkraftfahrer beim Verlassen des Kreisverkehrs übersehen. Sie konnte allerdings noch rechtzeitig bremsen, so dass es zu keinem Zusammenstoß der beiden Verkehrsteilnehmer kam. Durch ein Handzeichen entschuldigte sich der Mann und setzte seine Fahrt fort.
Eine Lübecker Funkstreife beobachtete das Geschehen und fuhr dem Rollerfahrer hinterher. In der Schulstraße wurde er zu einer Kontrolle angehalten.
Der Jugendliche hatte keinerlei Papiere bei sich.
Er gab an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
Den Beamten fiel auf, dass er während der Befragung sehr träge war. Der Fahrer räumte ein, an diesem Tag bereits Alkohol getrunken und vor kurzem Marihuana konsumiert zu haben.
Er willigte in einen Atemalkoholtest ein. Dieser ergab einen Wert von 0,56 Promille.
Bei der Durchsuchung der Person wurde ein Gegenstand aufgefunden, der zur Verarbeitung von Cannabisprodukten genutzt wird.
Das Kleinkraftrad hätte mit einem amtlichen Kennzeichen zum Straßenverkehr zugelassen werden müssen.
Das vorhandene Versicherungskennzeichen wurde von dem Lübecker im Vorfeld gestohlen und an das Fahrzeug montiert. Dieser Diebstahl konnte einer bereits angezeigten Tat zugeordnet werden.
Im Anschluss wurde bei dem 17-jährigen die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Strafverfahren wegen des Verdachts
der Gefährdung des Straßenverkehrs,
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt,
des Diebstahls,
der Urkundenfälschung und
des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.