Lübeck – Der Polizei wurde in der Nacht zum Sonntag (29.9.) in der Kronsforder Landstraße in Lübeck ein verdächtiges Fahrzeug gemeldet: Der Beifahrer würde aus dem Fenster heraus Baustellenbaken umwerfen. Einer anschließend geplanten Kontrolle durch Streifenbeamte entzog sich der Fahrer durch Flucht. In Krummesse kam es in der Folge zu einem Unfall, in den auch der Streifenwagen verwickelt war.
Gegen 1.40 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei, dass ein schwarzer Honda Jazz in der Kronsforder Landstraße unterwegs sei. Der Beifahrer würde im Baustellbereich aus dem Fenster heraus gelehnt Baustellenbaken umwerfen. Anschließend sei der Wagen in Richtung Krummesse davongefahren. Eine Streifenwagenbesatzung des 4. Polizeireviers Lübeck konnte die Verfolgung aufnehmen und am Übergang zur Kronsforder Hauptstraße zu dem Fahrzeug aufschließen.
Anhaltesignale des Streifenwagens ignorierte der Fahrer und lenkte den Honda durch die Ortschaft Krummesse. Schließlich fuhr er durch den Kählstorfer Weg in Richtung Klempauer Straße. Beim Passieren der Kreuzung Küsterkoppel kam der Honda nach links von der Fahrbahn ab, streifte ein Verkehrsschild und prallte gegen einen Grundstückszaun, wo er an einer Hecke stehen blieb. Der Streifenwagen stoppte so hinter dem Flüchtigen, dass dieser nicht mehr wegfahren konnte.
Ungeachtet dessen fuhr der Fahrer des Wagens rückwärts und dann gegen den Streifenwagen. Insgesamt entstanden so an den Fahrzeugen sowie dem Zaun und dem Schild Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Polizisten blieben unverletzt. Der Fahrzeugführer des Honda, ein 20-jähriger Mann aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, klagte über Kopfschmerzen. Bei ihm stellten die Beamten Atemalkohol fest. Ein durchgeführter Test lieferte ein vorläufiges Ergebnis von 1,35 Promille.
Dem 20-Jährigen wurde in den Diensträumen des 4. Polizeireviers Lübeck durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein musste er abgeben. Zur Unfallaufnahme wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Mölln hinzugezogen. Es wird wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. An den zuvor umgeworfenen Baken entstand kein Schaden, auch für Verkehrsteilnehmer stellten sie keine Gefahr dar.