Neustadt i.H. – Bei einem 32-jährigen Autofahrer wurde während einer Kontrolle in der Nacht zum 1. April auf dem Parkplatz Neustädter Bucht an der Autobahn 1 Atemalkohol festgestellt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Später stellte sich heraus, dass das genutzte Fahrzeug gar nicht zugelassen war. Außerdem wurden falsche Kennzeichen festgestellt.
Die ganze Story: Gegen Mitternacht kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Zollkontrolleinheit Heiligenhafen einen silbernen VW Golf auf dem Parkplatz Neustädter Bucht an der A1. Während der Kontrolle stellten sie Atemalkoholgeruch bei dem 32-jährigen Fahrzeugführer fest und zogen die Schutzpolizei hinzu. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz fuhr zum Einsatzort und übernahm die Überprüfung des Ostholsteiners.
Bei einem Atemalkoholtest wurde ein vorläufiger Wert von 1,48 Promille festgestellt. Das hatte die Entnahme einer Blutprobe auf der Dienststelle zur Folge. Das Auto musste der Mann stehen lassen. Da er nur eine Kopie seines Führerscheins vorzeigen konnte, wurde diese einbehalten. Fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge darf der 32-Jährige nun nicht mehr fahren.
Überdies hinaus fanden die Beamten heraus, dass die an dem Golf angebrachten Kennzeichen eigentlich zu einem Pkw Nissan des Ostholsteiners gehörten. Es wird jetzt neben der Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.