Mit 2,15 Promille Alkohol landete ein Pkw-Fahrer in Lübeck im Straßengraben. Eine von mehreren Folgen für den Mann: ein Sonntag im Zentralgewahrsam der Polizei - Foto: Arno Reimann
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Kiel – Die Landespolizei Schleswig-Holstein beteiligt sich auch dieses Jahr an der länderübergreifenden Kontrollaktion „Alkohol und Drogen“ und setzt in der Woche vom 6.12. bis zum 12.12.2021 einen Schwerpunkt bei der Überwachung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr. Die Polizeidirektionen des Landes führen von Montag bis Sonntag verstärkte Verkehrskontrollen durch.

Bereits im vergangenen Jahr hat die Polizei im Dezember eine Kontrollaktion dieser Art durchgeführt. Damals wurden insgesamt rund 9000 Fahrzeugführer kontrolliert und über 160 Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenverstöße festgestellt. „Wenn man bedenkt, dass im letzten Jahr keine Weihnachtsmärkte stattgefunden haben, ist das ein durchaus alarmierendes Ergebnis: Einer von rund fünfzig kontrollierten Fahrzeugführern war aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht mehr verkehrstüchtig“, erklärt Marcel Schmidt, Pressesprecher vom Landespolizeiamt.

Ziel der Kontrollen ist es, die Hauptunfallursache Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wirksam zu bekämpfen. Hans Gralla, Sachbearbeiter für länderübergreifende Verkehrssicherheitsarbeit im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein, erklärt dazu:  „Im vergangenen Jahr verunglückten 666 Personen bei Unfällen, in denen Alkohol und Drogen am Steuer eine Rolle spielten. Es gab insgesamt 1087 Verkehrsunfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Dabei wurden 163 Personen schwer verletzt oder getötet. Unfälle, die unter Rauschmitteleinfluss verursacht werden, sind regelmäßig deutlich schwerwiegender als Unfälle, die aus anderem Fehlverhalten resultieren.“

Die Landespolizei Schleswig-Holstein verfolgt die „Vision Zero“. Zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen führt sie fortlaufend Überwachungsmaßnahmen und Aufklärungsarbeit durch. Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr sollen deutlich gemacht und Verstöße geahndet werden.

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