Lübeck – Am ersten Wochenende der Travemünder Woche hat die Bundespolizei 75 Maßnahmen gegenüber Störern und Straftätern registriert. Schwerpunkt waren Identitätsfeststellungen und sogenannte Gefährderansprachen.
Es wurden 14 Strafanzeigen gefertigt, davon unter anderem drei wegen Körperverletzung, zwei wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte. „Erfreulicherweise wurden keine Verstöße gegen das Waffengesetz registriert“, so die Bundespolizei.
Einen ganz besonderen Fall gab es indes am 22.7. gegen 21 Uhr: Ein 38-jähriger Deutscher und eine 35-jährige Polin erschienen am Strandbahnhof in Travemünde und beleidigten aus heiterem Himmel der eingesetzten Polizeikräfte. Im Zuge der Gefährderansprache an die zwei deutlich alkoholisierten Personen, zückte der Mann sein Smartphone und gab an, die Beamten portraitieren zu wollen.
Nach mehrfacher Aufforderung, dieses zu unterlassen, wurde er einer Identitätsfeststellung unterzogen. Hierbei kam es zu Widerstandshandlungen gegen die Bundespolizisten, sodass er mit Handschellen gefesselt werden musste.
Der Deutsche gab an, nur Spaß gemacht zu haben und zeigte den Beamten sein Smartphone. Dieses enthielt keine Aufnahmen der Beamten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,57 Promille.
In der Zwischenzeit zückte die Frau, während der Maßnahme gegen den Mann, ihr Smartphone und nahm die Bundespolizisten auf. Sie wurde mehrfach aufgefordert, die Aufnahmen zu unterlassen, kam dieser aber nicht nach. Sie gab an, dass es ihr gutes Recht sei, die Aufnahmen zu fertigen. Auch der Mann stachelte sie an, die Maßnahmen zu filmen.
Durch die unmittelbare Nähe zum Einsatzgeschehen wurde sie darüber belehrt, dass sie im Falle der Veröffentlichung der Aufnahmen eine Straftat nach dem Kunsturhebergesetz begehe. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass zum Teil Nahaufnahmen mit geringem Abstand gefertigt wurden. Dadurch wurden auch die ausgesprochenen Belehrungen und die Gefährderansprache, die sich nur gegen den Mann richteten, aufgenommen.
Die Frau wurde wegen des Anfangsverdachts einer Straftat wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes einer Identitätsfeststellung unterzogen. Wegen ihrer widersprüchlichen Angaben zur Person wurde sie mit zur Dienststelle genommen. Gegen diese Mitnahme leistete sie Widerstand. Sie wurde gefesselt, sperrte sich aber weiterhin gegen die polizeilichen Maßnahmen. Nach mehrfacher Androhung, wurde die Bodycam der Beamten eingeschaltet, um zusätzliches Beweismittel zu sichern.
Auf der Dienststelle beruhigte sich die Frau, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 1,54 Promille.
Gegenüber der Aufforderung, das Aufnahmenmaterial freiwillig zu löschen, gab sie mehrfach zu verstehen, dass sie dieses nicht tun werde. Das Smartphone der Frau wurde durch die Beamten beschlagnahmt.
Weiterhin war die Identität der Frau unbestätigt. Daraufhin wurde sie durch eine Streife zum angegebenen Wohnort begleitet und dort konnten die rechtmäßigen Personalien ermittelt werden. Anschließend wurde sie vor Ort entlassen.
Sie wird sich wegen des Verdachtes von Straftaten, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.