Lübeck – Durch verschiedene Streifenwagenbesatzungen der Polizeidirektion Lübeck wurden am vergangenen Wochenende (28./29.1.) gleich vier Verkehrsteilnehmer im Lübecker Stadtgebiet zur Blutprobe gebeten. Drei von ihnen (zwei Ostholsteiner, ein Lübecker) hatten trotz vorangegangenen Alkoholgenusses ihre Fahrt angetreten, ein weiterer Lübecker hatte vor Fahrtbeginn Betäubungsmittel konsumiert.
Zunächst befuhren am Sonnabend um 0.35 Uhr zwei Pkw-Fahrer die Krempelsdorfer Allee in Richtung Stockelsdorf. Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein 49-jähriger Ostholsteiner mit seinem Fahrrad in Schlangenlinien auf dem rechten von zwei Fahrstreifen. In Höhe einer Tankstelle stürzte er alleinverschuldet auf die Straße vor die Fahrzeuge. Nur durch sofortige Ausweichmanöver konnten beide Autofahrer eine Kollision vermeiden. Bei der Sachverhaltsaufnahme ergab ein Atemalkoholtest des Zweiradfahrers einen Wert von 1,86 Promille. Er musste zur Blutprobe.
Um 19.35 Uhr wurde ein Verkehrsteilnehmer in der Kronsforder Allee auf einen schwarzen Hyundai aufmerksam. Dessen unsichere Fahrweise sowie ein Beinahe-Unfall mit einem noch unbekannten Fahrzeug veranlassten ihn, die Polizei zu kontaktieren. Eine Besatzung des 3. Polizeireviers Lübeck traf die mutmaßliche 36-jährige Fahrerin auf ihrem Grundstück nahe der Kronsforder Landstraße an. Nachdem der Test auf Atemalkohol einen Wert von 1,72 Promille anzeigte, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Am Sonntagmorgen um 3.40 Uhr kontrollierte eine andere Streife des 3. Polizeireviers in der Straße Bei der Lohmühle einen grauen VW Golf. Der Fahrer, ein 23-jähriger Ostholsteiner, war zunächst mit nichtangepasster Geschwindigkeit über einen dortigen Parkplatz gefahren und hatte diesen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verlassen. Als der 23-Jährige seinen Pkw zur Kontrolle auf einen weiteren Parkplatz lenkte, kam es beinahe zu einer Kollision mit einem Elektrokleinstfahrzeug. Auch hier reagierte der betroffene Fahrzeugführer schnell genug, um einen Verkehrsunfall zu verhindern. Der VW-Fahrer zeigte keinerlei Einsicht in sein verkehrswidriges Verhalten. Auch das Ergebnis seines Atemalkoholtests von 0,81 Promille beeindruckte den Ostholsteiner wenig. Nach Entnahme einer Blutprobe und der Beschlagnahme seines Führerscheins konnte er die Polizeiwache wieder verlassen.
Die Beamten leiteten in diesen drei Fällen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke ein.
Am Sonntagabend um 18.40 Uhr kontrollierten Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers im Herrenholz einen 41-jährigen Fahrzeugführer aus Lübeck. Ein Urintest reagierte positiv auf berauschende Mittel. Somit musste auch hier eine Blutprobe entnommen werden. Bei Absuche des Fahrzeugs wurde eine kleine Menge von Betäubungsmitteln gefunden. Neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts auf Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss kommt auf den Lübecker eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.