Flensburg – Der Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg verstärken gemeinsam mit dem Land die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Kreis und der Stadt wird der Kreis Schleswig-Flensburg durch eine Allgemeinverfügung die bisher schon in Flensburg geltenden ergänzenden Maßnahmen mit Gültigkeit ab 18. Februar umsetzen.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Es kommt weiterhin darauf an, dass jede einzelne Person die nicht notwendigen Kontakte vermeidet. Wir haben immer deutlich gemacht, dass alle Schritte in die eine oder die andere Richtung immer auch abhängig von den Bewertungen der Situation vor Ort ist. Das derzeitige Lagebild der Gesundheitsämter in Flensburg und Schleswig-Flensburg macht Verschärfungen notwendig.“
Für Flensburg gelten ab Sonnabend, 20. Februar, für eine Woche, inklusive einer Verlängerungsoption auf eine weitere Woche, folgende zusätzliche Maßnahmen:
Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Haus oder Wohnung dürfen dabei nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Arztbesuche oder berufliche Arbeitswege sind weiter möglich. Die Stadt Flensburg wird hier Bußgelder bei Nichtbefolgung verhängen.
In der Öffentlichkeit und im privaten Raum werden in Flensburg zudem die Kontaktbeschränkungen verschärft. In der Stadt Flensburg dürfen sich nur noch Haushaltsangehörige treffen. Treffen mit weiteren Personen sind untersagt. Ausnahmen: Besuche im Krankenhaus, eine registrierte Person darf Angehörige in einer Pflegeeinrichtung besuchen (bei Vorlage eines negativen Coronatests); und Ausnahmen für Paare mit getrennten Wohnsitzen und Kinder von getrennt lebenden Eltern.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Wir setzen in der Stadt Flensburg nun sehr strikte Maßnahmen um, die wir bisher in dieser Pandemie noch nicht in Schleswig-Holstein gesehen haben. Das ist notwendig, um das Geschehen einzudämmen und den Sieges-zug der Virusvarianten zu bremsen. Das sind massive freiheitseinschränkende Maßnahmen, die einer guten Begründung bedürfen und die unbedingt zeitlich eng begrenzt sein müssen. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass der positive Trend mit abnehmenden Neuinfiziertenzahlen in Schleswig-Holstein auch in Flensburg erreicht werden kann und wir die Gefahr einer dritten Welle, angetrieben durch die Virusvarianten früh und entschieden entgegentreten.“
Der Kreis Schleswig-Flensburg wird per Allgemeinverfügung die bislang schon bestehenden Zusatz-Regelungen aus Flensburg auch im Kreis Schleswig-Flensburg umsetzen.
So gelten erweiterte Maskenpflichten (medizinische Masken) für Erwachsene und eingeschulte Kinder bei Nutzung von privaten und öffentlichen Spielplätzen sowie die Einschränkung beim Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten nur durch eine Person pro Haushalt. Bestellte Speisen dürfen in Gaststätten nur noch nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Ebenso werden im Kreis Schleswig-Flensburg die Grundschulen und Kitas nicht am 22.2. öffnen, sondern weiterhin nur Notbetreuung für eine weitere Woche anbieten.
Aufgrund der für ganz Schleswig-Holstein besonderen Situation unter anderen durch das dynamische Geschehen und der verstärkten Ausbreitung der Virusvarianten wird das Land außerdem kurzfristig bis zu 230.000 Schnelltests der Stadt Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg zur Verfügung stellen. Damit werden Stadt und Kreis kostenfreie kommunale Testzentren für die Bürgerinnen und Bürger aufbauen und dort diese Tests einsetzen.
Grund für die Fortsetzung, beziehungsweise die Verschärfung der Maßnahmen und die Verschärfungen ist die angepasste Lagebewertung der Gesundheitsämter vor Ort:
die Lage im Kreis Schleswig-Flensburg wird maßgeblich mitgeprägt durch die Stadt Flensburg (unter anderem durch Pendelverkehr) wie auch die deutlich steigende Infektionszahl in der Stadt Schleswig
das Infektionsgeschehen ist diffus und nicht klaren Ausbrüchen zuzuordnen
das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch und wachsend
und es ist durch die Mutation geprägt, bei der eine schnellere Ausbreitung und auch schwerere Verläufe bei jüngeren Personen beobachtet wird.
Stadt und der umliegende Kreis sind aus den Gründen auch als eine Einheit anzusehen, zu dieser Lageeinschätzung kamen heute die Gesundheitsämter. Zudem ist die Infektionsdynamik gepaart mit dem steigenden Anteil der Virusvariante im Kreis ein Grund um einer Entwicklung wie in Flensburg frühzeitig vorzubeugen.
Die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange sagte: „Die aktuelle Situation in Flensburg ist besorgniserregend. Mit der stetig hohen Inzidenzzahl und einem Anteil von Mutationen bei den Infektionen von deutlich über 33 Prozent ist beherztes Handeln gefordert. Deshalb habe ich mich heute an die Landesregierung gewandt, um zusätzliche Maßnahmen zu verabreden, damit wir gemeinsam der Entwicklung Einhalt gebieten können. In den nächsten Tagen müssen wir die Lage kritisch im Blick behalten, um zeitnah auf mögliche Veränderungen reagieren zu können. Ich weiß, dass der Schritt für alle Beteiligten kein einfacher ist, bitte aber insbesondere die Flensburgerinnen und Flensburger ganz herzlich um Verständnis. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, wird es uns gelingen, die Pandemie in ihre Schranken zu weisen, davon bin ich überzeugt.“
Landrat Dr. Wolfgang Buschmann sagte: „Das Virus kennt keine Kreis- oder Stadtgrenzen, vielmehr sind der Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg epidemiologisch als eine gemeinsame Region zu sehen. Ich bin daher erleichtert, dass das Land diese Einschätzung teilt und unseren Wunsch, Lockerungen bis zum 1. März auszusetzen, sofort aufgegriffen und umgesetzt hat. Es bleibt daher auch im Kreisgebiet bei dem jetzigen Status quo: Kitas und Schulen bleiben vorläufig bis zum 1. März geschlossen.“