Kiel – Der Landtag von Schleswig-Holstein wird morgen (7.1.) um 10 Uhr zu einer außerordentlichen Plenartagung zusammenkommen. Beraten wird unter anderem über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein und die Impfstrategie des Landes. Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung zwei Anträge eingebracht.
Nach den Beratungen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, unter anderem: ,,Die Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar ist folgerichtig. Ob die neuen Kontaktbeschränkungen eine Wirkung zeigen, müssen wir abwarten.
Die SPD-Fraktion möchte, dass das Land gut durch die Corona-Pandemie kommt. Aus diesem Grund haben wir für die kommende Sondersitzung des Landtages zwei Anträge eingebracht:
Erstens wollen wir die Akzeptanz für Impfungen steigern. Der bisherige Start der Impfungen verlief holprig und lässt das notwendige Vertrauen in der Bevölkerung schwinden. Es fehlt an Impfdosen und das Anmeldeverfahren für einen Impftermin überfordert besonders die Älteren, die gerade in der ersten Impfphase erreicht werden sollen.
Hier ist zu befürchten, dass sie sich nach erfolglosen Anmeldeversuchen nicht weiter um einen Impftermin bemühen. Daher muss es Nachbesserungen geben und besonders ein bürgerfreundliches und adressatengerechtes Einladungswesen in Schleswig-Holstein eingeführt werden. In anderen Bundesländern klappt das bereits, warum geht das in Schleswig-Holstein nicht?
Des Weiteren brauchen auch die Eltern in Schleswig-Holstein eine klare und verlässliche Regelung, wie es mit der Kinder- und Schulkindbetreuung weitergeht.
Viele Betriebe arbeiten weiter wie bisher und Home-Office ist für viele Eltern nicht möglich, so dass eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Wir benötigen hier eine großzügige und unbürokratische Notfallbetreuung, damit die Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassend unterstützt werden, sowie das in Mecklenburg-Vorpommern bereits praktiziert wird.
Wir fordern die Landesregierung auf:
– die Effizienz der Impfstrategie unbedingt zu steigern durch
o die Umstellung auf ein bürgerfreundliches und adressatengerechtes Einladungsverfahren zu Impfterminen,
o Impfungen in stationären Altenpflegeeinrichtungen beziehungsweise stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ohne Alterseinschränkung mit gleichzeitigem Angebot an das Personal,
o Impfungen durch die mobilen Impfteams bei Bewohnerinnen und Bewohner von zugehörigen Seniorenwohnungen an stationären Einrichtungen sowie
o die gleichzeitige Impfung von Pflegebedürftigen mit ihren pflegenden Angehörigen;
– darauf hinzuwirken, dass auf Bundesebene alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Anzahl der verfügbaren Impfdosen so schnell wie möglich bedarfsgerecht zu erhöhen;
– eine großzügige und unbürokratische Notfallbetreuung in Kitas und Schulen für alle Familien sicherzustellen, die die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst organisieren können sowie
– die Elternbeiträge für Kita und Schulkindbetreuung für die Zeit des Betretungsverbotes zu übernehmen.
Zweitens wollen wir Klartext von Frau Prien. Unter welchen Bedingungen konkret sollen die Schulen sich auf welches Vorgehen einstellen? Wir brauchen Umsetzungsvorschläge für Schulen und Lehrkräfte, die zeitgleich Notbetreuung und Distanzunterricht sicherstellen sollen und vor allem brauchen wir eine konkrete Inzidenzampel zu den von der Ministerin wiederholt vorgetragenen drei Szenarien für den weiteren Schulbetrieb. Wir fordern Frau Prien auf, am Donnerstag dazu zu berichten. Sie hatte lange genug Zeit, sich damit zu beschäftigen.“
Wie im Vormonat können Einzelbesucher die Sitzung von der Tribüne im Plenarsaal aus verfolgen, Besuchergruppen sind nicht zugelassen. Für den Zutritt zum und den Aufenthalt im Landeshaus findet weiterhin die Allgemeinverfügung des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 1. Dezember 2020 Anwendung. Hiernach gilt für die Liegenschaften des Landtages insbesondere die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
„Zeit für Lockerungen nicht gegeben“
Nach der Einigung von Bund und Ländern auf die Verlängerung des Lockdowns sowie weitere Verschärfungen hatte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther vor der Presse in Kiel erklärt:
„Wir haben in Deutschland ein zu hohes Infektionsgeschehen – auch bei uns in Schleswig-Holstein sind die Zahlen immer noch erschreckend hoch. Wir haben immer noch kein genaues Lagebild darüber, wie sich die Zahlen über Weihnachten und Neujahr entwickelt haben. Im Moment sind wir bei Werten etwas über 80, aber ich glaube, es ist eine Tatsache, dass im Moment nicht das ganze Infektionsgeschehen abgebildet ist. Die Zeit für Lockerungen ist deshalb im Moment nicht gegebe
Schulen bleiben zu
Nach Gesprächen mit Experten hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel deshalb auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar, strengere Kontaktbeschränkungen sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hochinzidenzgebieten verständigt.
Schulen sollen ebenfalls bis zum Monatsende weitestgehend geschlossen bleiben. Es findet kein Präsenzunterricht statt, sondern lediglich eine Notbetreuung. Für die Abschlussklassen solle es eine Präsenzmöglichkeit geben, kündigte Günther an. Diese und weitere Regelungen für den Schulbetrieb wird Bildungsministerin Karin Prien heute – am Mittwoch (6.1.) – bekanntgeben. Auch über die Regelungen für Kitas wird dann informiert.
Kontaktbeschränkungen notwendig
Die hohen Infektionszahlen machten zwei weitere Verschärfungen notwendig, erklärte der Regierungschef weiter. Bund und Länder hätten sich auf strengere Kontaktbeschränkungen geeinigt. Wie bereits im März gelte nun wieder die Regel, dass sich Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen dürfen. „Ich weiß, dass das hart ist, aber wir brauchen eine weitere Beschränkung der Kontakte. Nur wenn sich alle an die Regeln halten, dann werden wir mit den Inzidenzzahlen in Schleswig-Holstein so weit nach unten kommen, dass wir wieder Perspektiven für diejenigen erreichen können, die deutlich härter als andere gebeutelt sind, weil sie ihrem Beruf nicht nachgehen können, sie ihre Betriebe nicht öffnen dürfen“, sagte Günther.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Bund und Länder hatten sich außerdem auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit geeinigt. Das betrifft Menschen in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Diese dürfen sich dann nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Ausgenommen sind Fahrten zur Arbeit oder Arztbesuche. Reisen und Tagesausflüge sind dann nicht erlaubt. Derzeit sei Schleswig-Holstein noch weit von diesen Zahlen entfernt, erläuterte Günther, aber die Bundesländer, die den Bewegungsradius bereits eingesetzt haben, hätten damit gute Erfahrungen gemacht, auch, dass sich viele Menschen daran hielten.
Mit Solidarität durch die Krise
„Das Ganze, was wir hier machen, lebt auch davon, dass möglichst viele Menschen das auch aus eigener Überzeugung mitmachen, dass alle eben auch wissen: Wenn wir durch diese schwere Krise kommen wollen, dann geht’s nur mit Solidarität“, betonte Günther und appellierte an die Menschen in Schleswig-Holstein sich auch weiterhin an die Regeln zu halten.
Am 25. Januar wollen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten wieder zusammen kommen, um das weitere Vorgehen für Februar zu besprechen.