Burg auf Fehmarn – Aus einem geparkten Auto heraus hat ein 47-jähriger Mann am Freitag (7.8.) Babygeschrei wahrgenommen. Als auf die lautstark über den Parkplatz gerufene Nachfrage nach dem Fahrzeugbesitzer keine Reaktion erfolgte, schlug der Zeuge um 11.44 Uhr eine Scheibe des Fahrzeugs ein und hob das Baby aus dem Auto.
Der Zeuge berichtete den Beamten der Polizeistation Fehmarn am Einsatzort, dass er seinen Pkw neben dem Toyota auf den Parkplatz gestellt hatte. Aus dem Toyota heraus habe er lautes Babygeschrei gehört und daraufhin in das Fahrzeug hineingeschaut, wo er den allein im abgeschlossenen Pkw befindlichen Säugling erkennen konnte.
Das im Fahrzeug ausliegende Parkticket sei elf Minuten zuvor gelöst worden. Als auch auf seine über den Parkplatz gerufene Nachfrage, wem denn das Auto gehöre, und auf die direkte Ansprache zweier in unmittelbarer Nähe befindlicher Männer keine Hinweise zu dem Auto erlangt werden konnten, fasste der 47-jährige Mann aus dem Landkreis Celle den Entschluss, bei 30 Grad Außentemperatur und wolkenlosem Himmel nicht noch länger zu warten.
Er schlug, weil das Baby hinten links im Auto saß, auf der gegenüber liegenden Seite eine Scheibe ein, so dass die rechte hintere Tür geöffnet werden und das Kind aus dem Auto geholt werden konnte.
Der 57-jährige Besitzer des Toyota aus Bremen kehrte wenig später zu seinem Pkw zurück. Er berichtete, dass er und seine Familie sich auf dem Parkplatz ein wenig die Beine vertreten und die Sanitäreinrichtungen aufgesucht hätten. Weil der Säugling tief und fest geschlafen und der Wagen im Halbschatten gestanden habe, sei das Baby kurz im Auto geblieben. Und nach circa zehn Minuten sei er jetzt ja auch schon wieder da, um nach dem Säugling zu schauen.
Der Familienvater aus Bremen beurteilte die Maßnahme des Zeugen aus dem Landkreis Celle als unverhältnismäßig. Er bestand auf Erstattung einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und stellte bei den Beamten Strafantrag.
Vonseiten der Polizeistation Fehmarn wurde neben der Anzeige wegen Sachbeschädigung ein Bericht über den Verdacht der Kindeswohlgefährdung gefertigt und der zuständigen Behörde zugesandt.