Kiel – Nach der schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Ostseeküste haben sich Land und Kommunen auf einen Wiederaufbaufonds verständigt. Die Kosten der Wiederaufbaumaßnahmen tragen Land und Kommunen jeweils zur Hälfte.
„Wir haben uns darauf verständigt, gemeinsam und solidarisch in dieser außergewöhnlichen Situation Hilfestellung zu leisten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss an das heutige Gespräch (1. November): „Es war notwendig und richtig, dass wir so schnell in Verantwortung gegangen sind und wir mit dem Wiederaufbau keine Zeit verlieren und jetzt loslegen.“
Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold betonte nach dem Treffen mit den Kommunen: „Die Sturmflut ist für alle Beteiligten eine weitere große finanzielle Herausforderung, die wir bewältigen müssen. In gemeinsamer Verantwortung haben sich heute Land und Kommunen auf ein gutes Ergebnis für den Wiederaufbaufonds verständigt.“
Das Paket in Höhe von 200 Millionen Euro umfasst die derzeit geschätzte Schadenssumme von 140 Millionen Euro, 20 Millionen Euro sollen der privaten Daseinsvorsorge dienen und 40 Millionen Euro in Küstenschutzmaßnahmen fließen.
Land und Kommunen erwarten, dass sich auch der Bund an den Kosten für den Wiederaufbau beteiligt. „Das habe ich bereits unmittelbar nach der Sturmflut in einem gemeinsamen Brief mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gegenüber dem Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht“, sagte Günther. Mit dem Bundeskanzleramt befinde man sich zurzeit in Gesprächen.
Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und federführend für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände, zeigte sich nach dem Gespräch zufrieden: „Die Kommunen begrüßen den Wiederaufbaufonds und die damit verbundenen Finanzhilfen des Landes. So kann den betroffenen Kommunen wirksam geholfen werden. Auch für die kommunale Solidargemeinschaft bleiben damit aber erhebliche Finanzierungslasten. Daher hoffen wir, dass auch der Bund bei der Finanzierung der großen Schäden hilft.“
Aus dem Wiederaufbaufonds werden insbesondere folgende Wiederaufbaumaßnahmen finanziert:
Maßnahmen zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastrukturen gem. einer noch final abzustimmenden Richtlinie mit einer Förderquote von 75 Prozent.
Maßnahmen zum Wiederaufbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den Kommunen (zum Beispiel Kitas in privater Trägerschaft, Jugendzentren) gem. einer noch final abzustimmenden Richtlinie mit einer Förderquote von 50 Prozent.
Akut- und Wiederherstellungsmaßnahmen des Küstenschutzes (Deiche, Regionaldeiche, Dünen und ähnliches) mit einer Förderquote von 90 Prozent.