Ostholstein – Noch wird mit blauen Versicherungskennzeichen gefahren, doch ab 1.3.2025 werden wieder die Versicherungskennzeichen an Fahrzeugen gewechselt. Ein neues Versicherungsjahr beginnt und die alten, blauen Plaketten müssen gegen neue, grüne getauscht werden.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
- Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Roller
- Trikes und Quads
- Segways
- S-Pedelecs
- Krankenfahrstühle
- E-Scooter
Wie die Polizei Schleswig-Holstein weiter mitteilt, sollte daran gedacht werden, dass das Fahren mit einem abgelaufenen Kennzeichen nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann, sondern im Fall einer fehlenden Versicherung sogar eine Straftat darstellt.
Also: Haftpflichtversicherung abschließen, Plakette besorgen und an der Rückseite des Fahrzeuges anbringen.
…und weiterhin „Gute Fahrt“.