Neustadt i. H. – Die Gebührenpflicht auf den Parkplätzen in der Europastadt Neustadt in Holstein wird ab dem ersten Advent-Wochenende bis Ende Dezember ausgesetzt. Ausnahme: Auf dem Parkplatz am Hafen besteht weiterhin Gebührenpflicht.
Es ist jedoch zu beachten, dass die jeweils auf dem Parkplatz geltende Höchstparkdauer trotzdem nicht überschritten werden darf. Daher ist beim Abstellen des Fahrzeuges eine Parkscheibe auszulegen, die von außen gut sichtbar ist.