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Kfz zu breit? Unfallhäufung in der BAB 1-Großbaustelle

Ratekau – Mit Einrichten der „4+0-Führung" in der Großbaustelle zwischen den BAB 1-Anschlussstellen Lübeck-Zentrum und Ratekau ereignen sich dort nach Angaben der Polizei zurzeit zahlreiche Verkehrsunfälle im Längsverkehr, das heißt, es kommt zu seitlichen Kollisionen zwischen links- und rechtsfahrenden Fahrzeugen.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass links fahrende Fahrzeuge häufig breiter sind als die dort erlaubten 2,20 m.

Viele Fahrzeugführer sind sich der Tatsache, dass ihre Fahrzeuge schon zulassungsrechtlich über eine Fahrzeugbreite von 1,95 bis 1,98 m verfügen, nicht bewusst. Rechnerisch muss nun noch die jeweilige Breite der Außenspiegel hinzugefügt werden, was zu einer tatsächlichen Breite von über 2,20 m führt.

Dies betrifft nicht nur Fahrzeugtypen wie Kleintransporter und „Sprinter", sondern oft auch Großraumfahrzeuge (SUV).

Fahrzeugführer dieser Fahrzeuge sollten sich daher vor Antritt der Fahrt über das genaue Maß ihrer Fahrzeuge informieren. Ferner sollten Firmen ihre Fahrer über dieses Problem informieren.

Das bloße Befahren des linken Fahrstreifens mit einer Fahrzeugbreite von mehr als 2,20 m wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 55 Euro.

Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass bei der Schadensregulierung zusätzlich versicherungstechnische Probleme auftauchen könnten.

 

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