Stockelsdorf – Gemäß der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Stockelsdorf werden der Termin sowie Ort und Zeitpunkt zur Wahl des Seniorenbeirats der Gemeinde Stockelsdorf festgesetzt. Die Wahlversammlung läuft am Mittwoch, 25. Juni, von 9.30 Uhr bis 12 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, ab.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stockelsdorf, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung und Bedienstete der Gemeindeverwaltung.
Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die sich engagieren möchten, Ideen mitbringen und bereit sind, sich für die Belange der Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Stockelsdorf ehrenamtlich einzusetzen. Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt drei Jahre.
Wahlvorschläge können von Vereinen, Verbänden und Institutionen sowie von Bürgerinnen und Bürgern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, eingebracht werden. Die Wahlvorschläge für den neu zu wählenden Seniorenbeirat sind bis zum 30. April 2025 schriftlich bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, einzureichen. Jedem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers beizufügen.
Informationen sowie einen Vordruck zur Abgabe eines Wahlvorschlags erhalten Sie im Rathaus bei Christiane Hildebrandt (Telefon 0451-490156).
Einer wahlberechtigten Person, die am Wahltag verhindert ist, werden auf Antrag die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Hinweise zur Briefwahl) ausgehändigt oder übersandt. Der Antrag ist von der wahlberechtigten Person persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bis spätestens Freitag, 13. Juni 2025 bei der Gemeinde Stockelsdorf zu stellen.