Lübeck – Um eine weitere Verbesserung der Aufenthaltsqualität für alle Strandgäste zu erreichen, hat die Lübecker Bürgerschaft eine neue Strandsatzung beschlossen, die in Kürze in Kraft tritt. Basis bildet die Evaluierung des Maßnahmenplans für den Umgang mit Tagesgästen an stark frequentierten Tagen im vergangenen Jahr sowie die Fortsetzung der Verbesserung der Strandinfrastruktur durch den Kurbetrieb Travemünde. So wird der Hundebadesteg zum 1. April 2025 wieder einsatzbereit sein, eine feste Sanitäranlage auf der Liegewiese (Grünstrand) errichtet und die Barrierefreiheit der Strandbereiche in mehreren Phasen weiterentwickelt. Auch der Strandsand wird durch spezielle Maschinen gesiebt und für die Saison vorbereitet.
Die neue Strandsatzung trifft unter anderem Regelungen zum Geltungsbereich und Verhalten im Strandgebiet. Die bisher bestehende Satzung wurde 2019 zuletzt abgeändert. Aufgrund der vielen vorgesehenen kleinteiligen Änderungen erfolgte nun ein Neuerlass anstatt einer weiteren Satzungsänderung. Mit der zeitnah in Kraft tretenden Satzung gelten dann folgende Regelungen:
Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
Die Satzung gilt zukünftig in der Zeit vom 1. April bis 30. September (Badesaison), um auch in der Vor- und Nachsaison klare Regeln für die Strandnutzung zu schaffen. In der Sommerkurzeit vom 15. Mai bis 14. September wird auch weiterhin die Strandbenutzungsgebühr erhoben.
Verhalten im Strandgebiet
In der Badesaison haben sich alle Strandnutzer auch zukünftig so zu verhalten, dass andere Erholungssuchende nicht belästigt, geschädigt, gefährdet oder behindert werden. Daher ist es im gesamten Strandbereich unter anderem verboten, Feuer oder Feuerwerk abzubrennen, zu grillen oder zu kochen. Auch das Aufstellen von Zelten ist verboten, Strandmuscheln ausgenommen.
Mitführen von Hunden, Reiten und Füttern von Wild
Das Mitführen von Hunden ist nach dem Landesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober nur in den dafür besonders gekennzeichneten Strandabschnitten (Hundestrände) erlaubt. Das Reiten ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht erlaubt. Weiterhin ist das Füttern von Wild (insbesondere von Möwen und Enten) nach dem Landesjagdgesetz verboten.
Strandaufsicht
Die Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck, insbesondere vom Kurbetrieb Travemünde und dem Kommunalen Ordnungsdienst, können konkrete Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung am Strand erlassen. Etwaige Ordnungswidrigkeiten können hierbei unter anderem mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
(Quelle: Pressedienst Hansestadt Lübeck)