Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales,Wohnen und Sport
- Anzeige -

Kiel – Die Landesregierung hat den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein geändert. Heute, am 25. Februar 2025, ist eine entsprechende Landesverordnung in Kraft getreten. Die Änderung betrifft den sogenannten wohnbaulichen Entwicklungsrahmen. „Mit der Änderung ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Geschosswohnungsbau und flächensparendes Bauen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Zudem könnten mehr kleine Wohnungen zum Beispiel für ältere Menschen gebaut werden, die aus ihrem Einfamilienhaus ausziehen möchten, oder für junge Haushalte, die auf dem Land zur Miete wohnen wollen, erläuterte die Ministerin weiter.

Den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen müssen alle Gemeinden beachten, die in Schleswig-Holstein keine planerischen Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind. Er gilt nicht für Zentrale Orte, Gemeinden auf den Siedlungsachsen und Gemeinden mit besonderen Funktionen, für die es keine quantitative Begrenzung beim Wohnungsbau gibt.

Durch die Änderung des Landesentwicklungsplans werden nun kleine Wohnungen sowie Wohnungen, deren Bau wenig Fläche in Anspruch nimmt, nur noch zur Hälfte statt wie bislang zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Dazu zählen Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen oder zum Beispiel durch einen Dachausbau entstehen, sowie andere kleine Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche.

Zu der Änderung des Landesentwicklungsplans hatte es im vergangenen Sommer ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungen der Landesplanungsbehörde sind auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zusammengestellt.

Um den Landesentwicklungsplan an aktuelle Entwicklungen anzupassen, sind weitere Teilfortschreibungen zu den Themen „Windenergie an Land“ sowie „Gewerbe und Energieversorgung“ geplant.

www.schleswig-holstein.de/landesentwicklungsplan

Verkündungsportal Schleswig-Holstein – Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein – Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021