Kiel – Steuerhinterziehung schadet dem Allgemeinwohl. Die Verbesserung der Bekämpfung von Steuerkriminalität ist der Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen. Bei der Aufdeckung unbekannter Fälle von Steuerhinterziehung profitiert die Ermittlungsbehörde von Hinweisen aus der Bevölkerung. Zur digitalen Abgabe solcher Hinweise errichtet das Finanzministerium zum 10. April 2025 ein neues „Anonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“.
Finanzministerin Silke Schneider: „Die Schaffung des neuen „Anonymen Hinweisgeberportals zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ erleichtert die Ermittlungen der Steuerfahndung und fördert damit die Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerkriminalität.“
Über das neue Hinweisgeberportal können Steuerfahndung und Hinweisgebende unter Wahrung der Anonymität miteinander kommunizieren. Voraussetzung dafür ist, dass Hinweisgebende bei Einreichung eines Hinweises auf eine mögliche Steuerstraftat im Portal einen digitalen Postkasten einrichten und dort eingehende Nachfragen der Steuerfahndung überprüfen und beantworten.
Das neue Hinweisgeberportal ergänzt die in der Vergangenheit üblichen postalischen und persönlichen Übermittlungswege an die Steuerfahndung und das Finanzministerium. Das Problem mit bisherigen anonymen Eingaben bestand darin, dass die Steuerfahndung keine Möglichkeit hatte, die hinweisgebende Person zu kontaktieren. Dies ist aber regelmäßig notwendig, da anonyme Hinweise oftmals noch konkretisiert werden müssen, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Die Möglichkeit zur Abgabe eines anonymen Hinweises auf den bisherigen Wegen bleibt bestehen.
Der Zugang zum neuen „Anonymen Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ ist ab sofort über die Website des Finanzministeriums unter schleswig-holstein.de – Kontakt möglich.
(Quelle: | Finanzministerium |Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld)