Oldenburg i. H. – Das Finanzamt Ostholstein teilt mit, dass in diesem Jahr die Verteilung der Einkommensteuer-Vordrucke anders als in den Jahren zuvor vorgenommen wird. So erfolgt die Verteilung direkt von der Druckerei Variograph und ohne Logistikpartner. Die Auslieferung erfolgt ab der 49. Kalenderwoche an die Finanzämter. Wann die Auslieferung an die amtsangehörigen Städte und Kommunen erfolgt, kann noch nicht bestimmt mitgeteilt werden, man geht davon aus, dass erst im nächsten Jahr damit zu rechnen ist.
Das Finanzamt Ostholstein ist zuständig für die Städte Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt, Oldenburg, Bad Schwartau und für die Gemeinden der Ämter Lensahn, Oldenburg-Land, Ostholstein-Mitte sowie für die amtsfreien Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube, Großenbrode, Ratekau, Scharbeutz, Süsel, Timmendorfer Strand und Kellenhusen.
Ferner ist das Finanzamt Ostholstein für solche Steuerfälle des Finanzamtsbezirks Lübeck zuständig, in denen natürliche Personen und Mitunternehmerschaften Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Für Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Finanzamt Kiel zuständig, für Grunderwerbsteuer das Finanzamt Pinneberg und für Körperschaftsteuer das Finanzamt Lübeck.