Kiel – Durch die gestiegene Anzahl von Corona-Infektionen im Kreis Steinburg – im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen in einem Schlachthof – kam es zur Überschreitung des von Bund und Ländern festgelegten Werts für Neuinfektionen. Daraufhin hat Gesundheitsminister Heiner Garg gestern (8.5.) veranlasst, dass in großen Schlachtbetrieben in Schleswig-Holstein, sofern noch nicht geschehen, eine vollständige Testung der Belegschaft (inklusive Subunternehmer) auf SARS-CoV-2 durch das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich vorgenommen wird. Wie auch von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vorgesehen, leitete das Kreisgesundheitsamt vor Ort entsprechende Maßnahmen ein und wird diese weiterverfolgen.
Sollten die Beschäftigten in Werkswohnungen oder ähnlichen privaten Gemeinschaftsunterkünften leben und dort weitere nicht im Schlachthof angestellte Personen wohnen, sind diese ebenfalls zu testen. Zudem sind weitergehende Tests für Erntehelfer in Vorbereitung in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Alle Beteiligten müssen ihren Teil dazu beitragen, dass wir die eingeleiteten Lockerungen verantworten können. Schleswig-Holstein wird mit Nachdruck und Konsequenz die notwendigen Maßnahmen verfolgen. Dazu gehören Quarantänemaßnahmen, Kontaktverfolgung und umfangreiche Tests durch die Gesundheitsämter vor Ort. Aber auch jeder einzelne Mensch und alle Unternehmen müssen durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen, Abstandregeln und Hygienemaßnahmen weiterhin zum Infektionsschutz aller beitragen“.
Der MPK-Beschluss sieht ausdrücklich vor, bei lokalisierten und eingrenzbaren Infektionsgeschehen zum Beispiel in Einrichtungen, dass die zu treffenden Maßnahmen und Beschränkungen sich nur auf diese Einrichtung beziehen. Dazu gehören insbesondere die Kontaktnachverfolgung und die Anordnung von strengen Quarantänemaßnahmen.
„Es gilt, das Geschehen mit höchster Wachsamkeit zu verfolgen und die entsprechenden Maßnahmen konsequent umzusetzen. Das Prozedere der regionalen Bekämpfung ist geübte Praxis nach dem Infektionsschutzgesetz auch unabhängig von dem Corona-Virus und wird auch bei anderen Ausbrüchen angewendet“, so Heiner Garg. Die bewährte Praxis der Maßnahmen vor Ort bei eingrenzbaren Geschehen haben Bund und Länder mit dem Beschluss in dieser Woche unterstrichen.
Für Jedermann ist die Information der „7-Tage-Inzidenzen“ online unter https://corona.rki.de verfügbar.
Dort im Dashboard des Robert-Koch-Institut (RKI) folgenden Weg beschreiten:
– oben rechts Button „Landkreise“ auswählen
– danach oben rechts neben dem Button „Landkreise“ im Dropdown-Menü Bundesländer „Schleswig-Holstein“ auswählen (es werden dazu auf der linken Seite die Kreise in SH mit Angaben zu Fällen und Todesfällen sichtbar)
– danach unter der Karte den Button „Aktivität über 7 Tage/100.00 Einwohner“ auswählen.
– den gewünschten Kreis auf der Karte auswählen und markieren, damit sich ein Feld öffnet, wo sämtliche Daten des Kreises einsehbar sind.