Kiel -Seit heute (4.5.) gelten veränderte Regelungen in Bezug auf die Einreise nach Schleswig-Holstein. Die touristische Einreise ist nach wir vor untersagt, es sei denn, diese erfolgt durch Dauercamper oder Zweitwohnungsbesitzer. Außerdem gibt es Veränderungen bei der Einreise zur Wahrnehmung bestimmter Freizeitaktivitäten. Näheres ist nachzulesen auf: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Die Landespolizei hat infolge der Änderungen ihr Kontrollkonzept für die Inseln und die weiteren Orte von hohem touristischen Interesse angepasst. Die weiterhin bestehenden Beschränkungen werden nach wie vor kontrolliert. Auf den Inseln gilt wie bisher ein Verbot touristischer Einreise und für sonstige Freizeitzwecke, ausgenommen ist hier nur das Dauercamping und die Anreise von Zweitwohnungsbesitzern. Wer gegen die Verbotstatbestände verstößt, riskiert die Zurückweisung und ein hohes Bußgeld. Dies betrifft sowohl die unerlaubt Einreisenden als auch diejenigen, die zum Beispiel Beherbergungsdienstleistungen anbieten. Es drohen hier für Verstöße Bußgelder bis zu 4.000 Euro.
Die Landespolizei wird im Rahmen des angepassten Kontrollkonzeptes weiterhin verstärkt Präsenz zeigen. Dies beinhaltet flexible Kontrollen sowohl an den Abgangspunkten, also zum Beispiel an den Fährhäfen oder den Übergängen wie in Großenbrode, als auch auf den Inseln selbst. Auch hier sind jederzeit Kontrollen möglich.