Eutin – Ab morgen (29.4.) hat Schleswig-Holstein (SH) als letztes Bundesland das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Pflicht gemacht. Dabei ist der sachgemäße Gebrauch (OH-AKTUELL berichtete) – neben der wichtigen Einhaltung der Hygiene-Standards sowie des Abstandes zu anderen Personen von in der Regel 1,5 Metern – eine ergänzende Schutzmaßnahme.
Diese Pflicht gilt für Personen ab sechs Jahren, mit einigen wenigen Ausnahmen.
Wo muss in SH eine MNB getragen werden?
Eine MNB muss beim Einkaufen von allen Personen über sechs Jahren in Einzelhandels-, Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien und Sanitätshäusern sowie beim Betreten von Einkaufszentren und allen überdachten Verkehrsflächen getragen werden. Somit gilt dieses auch für die Verkaufsräume an Tankstellen, Baumärkten, Poststellen, ebenfalls in allen Räumen, wo Dienstleistungen angeboten werden. Bei Nutzung des ÖPNV und Taxen gilt die Pflicht zur Nutzung einer MNB.
Ausnahmen von der Tragepflicht
Personen, für die durch physische oder psychische Beeinträchtigungen das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist, sind grundsätzlich von der Tragepflicht befreit. Hierfür ist ein Nachweis zu erbringen in Form eines Schwerbehinderten- oder Allergieausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Pflicht ist das Betreten in Sparkassen und Banken sowie Praxen des Gesundheitswesens – hier kann allerdings durch die Ausübung des Hausrechts das Tragen einer MNB verlangt werden.
Anforderungen an die MNB
Es ist lediglich nur eine MNB gefordert, keine Maske im Sinne von Schutzmasken, diese sollen weiterhin für den medizinischen und pflegerischen Bereich genutzt werden. Somit sind selbstgefertigte MNB (Foto), Schals, Tücher oder andere Stoffzuschnitte ausreichend. Hierbei soll die Tröpfchenausbreitung durch den Träger der MNB – zum Beispiel beim Sprechen – behindert oder vermindert werden.
Durch die Tragepflicht einer MNB darf keineswegs die Einhaltung der Hygiene-Standards sowie des Abstandes zu anderen Personen von in der Regel 1,5 Metern vernachlässigt werden!