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Wichtige Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ab Mittwoch

Eutin – Am Freitag (24.4.) hat das Landeskabinett die Verordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) – auch als „Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ bezeichnet – in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit – ÖPNV, Taxen und Geschäften – ab Mittwoch (29.4.) verabschiedet (OH-AKTUELL berichtete). Das Tragen von MNB kann – neben der wichtigen Einhaltung der Hygiene-Standards – helfen, die Verbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen. Dazu ist es allerdings äußerst wichtig, die Nutzung einer MNB sachgemäß zu handhaben.

Neben der MNB gibt es weitere Möglichkeiten für die Abdeckung des Mund-Nasen-Bereichs, die allerdings nicht zur Vernachlässigung der weiterhin gültigen Bestimmungen führen darf. Auch sollte sich dadurch nicht ein trügerisches Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung breit machen. Weiterhin bleibt der beste Schutz für alle die strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

1. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Die MNB ist eine selbst angefertigte Behelfsmaske, die eine Bremse für den Atemstrom und den Auswurf von Tröpfchen beim Atmen, Husten oder Niesen darstellt. Sie ist aus handelsüblichen Stoffen – privat (Foto) oder durch Firmen – hergestellt und unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Somit darf keinesfalls der achtsame Umgang mit den Hygiene-Standards vernachlässigt werden, die MNB stellt lediglich eine Unterstützung aller Maßnahmen dar.

2. Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) oder Operations-Masken
Die MNS zählt zu den Medizinprodukten – erfüllt gesetzliche Vorschriften – und wird im medizinischen Bereich eingesetzt, wie in Arztpraxen, Kliniken oder auch in der Pflege. Sie verhindert einen Tröpfchenauswurf des Trägers und stellt dementsprechend einen Schutz des Gegenübers dar.

3. Filternde Halbmasken –FFP-Masken (filtering face piece)
Die FFP-Maske findet überwiegend beim Arbeitsschutz ihr Einsatzgebiet, sie soll gesundheitsschädliche feste und flüssige Stoffe zurück halten. Es gibt sie in unterschiedlichen Klassifizierungen (FFP 1, FFP 2 und FFP 3, mit und ohne Ausatemventil) für die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten. Dabei schützen nur FFP-Masken ohne Ausatemventil auch das Umfeld und nicht nur den Träger. In medizinischen und pflegerischen Bereichen finden FFP 2 und FFP-3-Masken ohne Ausatemventil Anwendung – auch vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen.

Von Seiten der Landesregierung ist ab dem 29. April das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen vorgeschrieben. Nutzer einer MNB sollten einige Dinge grundsätzlich beachten, damit die MNB nicht unwirksam oder gar schädlich für den Träger wird.
– Hände gründlich waschen vor dem Anlegen der MNB.
– Vor dem ersten Anlegen testen, ob die Durchlässigkeit der MNB freies Atmen zulässt.
– MNB muss beim Aufsetzen (Innenseite nicht berühren) Mund und Nase abdecken und möglichst eng anliegen.
– Brillenträger sollten die MNB unter der Brille tragen (Verminderung des Beschlagens der Brillengläser).
– Wechseln der MNB, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist.
– Möglichst während des Tragens die MNB nicht anfassen und verschieben.
– Keine Trageunterbrechung (MNB unters Kinnziehen oder am Band um den Hals hängen).
– Abnehmen der MNB ohne möglichst die Außenseite zu berühren.
– Nach der Abnahme vorsichtig ablegen und in separatem Beutel luftdicht (nicht zu lange: Schimmelbildung) aufbewahren.
– Hände gründlich waschen nach der Abnahme der MNB.
– MNB bei 60 bis 95 Grad waschen und vollständig trocknen (Mikrowelle oder Backofen sind nicht zu empfehlen).

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