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Erste Schritte aus der Corona-Pandemie zu einer anderen Normalität

Berlin – In einer Video-Konferenz haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer gestern Nachmittag (15.4.) lange über Lockerungen in der Corona-Pandemie diskutiert. Dabei verständigten sich alle Beteiligten auf einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“, wie es die Kanzlerin in der anschließenden Pressekonferenz nannte. Die Schulen sollen schrittweise ab dem 4. Mai wieder eingeschränkt den Unterricht aufnehmen, einige Geschäfte dürfen ab Montag (20.4.) wieder öffnen, aber die derzeit geltenden Einschränkungen für persönliche Kontakte bleiben vorerst bis zum 3. Mai bestehen. Das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit wird nicht zur Pflicht, allerdings empfehlen Bund und Länder dieses, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. Großveranstaltungen bleiben vorerst noch bis Ende August verboten.

Geschäfte, die eine Größe von maximal 800 Quadratmetern aufweisen, dürfen nächsten Montag wieder öffnen. Dazu zählen auch – unabhängig von der Größe – Auto- oder Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Um zu öffnen gelten strenge Auflagen, so müssen die Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch kann es Einschränkungen geben, wie viele Kunden sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen.

Das Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit ist keine Pflicht, doch sei dieses „geboten“, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren – besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, erläuterte Merkel in der Pressekonferenz.

Der Schulunterricht soll ab dem 4. Mai eingeschränkt wieder aufgenommen werden. Dieses soll vorerst für die Abschlussklassen, die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und die obersten Grundschulklassen gelten. Anstehende Prüfungen – wie etwa das Abitur – sollen bereits vor dem 4. Mai erfolgen können. Bis zum 29. April soll ein Konzept ausgearbeitet werden, wie der Schulbetrieb insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Hier liegt der Schwerpunkt bei den besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere der Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Klassengrößen. Auch muss die Pausengestaltung und der Schulbusbetrieb diesbezüglich geregelt werden.

Kitas bleiben weiterhin bis mindestens zum 4. Mai geschlossen. Die Notbetreuung, die bereits für Eltern angeboten wird, die in sogenannten systemrelevanten Berufen – wie etwa in der Medizin arbeiten – soll auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt werden.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben vorerst weiterhin untersagt. Diese Regelung soll aber noch auf Bundesebene beraten werden, ob eine Lockerung vor dem 4. Mai möglich ist.

Großveranstaltungen bleiben bis Ende August untersagt, woraufhin in Schleswig-Holstein nach der Absage der Eutiner Festspiele (OH-AKTUELL berichtete) auch die Segeberger Karl-May-Spiele in das nächste Jahr verlegt wurden. Die Entscheidung, was eine Großveranstaltung ist, liegt in der Entscheidung der Bundesländer.

Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflagen – sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung – ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen. Hotel – und Gastronomiebetriebe bleiben vorerst geschlossen, ausgenommen sind Lieferservices und Restaurants, die Essen außer Haus zum Mitnehmen anbieten. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser sind weiterhin von der Schließung betroffen.

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