Kiel – Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat gestern (3.4.) bei einer Video-Kabinettssitzung beschlossen, dass ab sofort bei Verstößen gegen die Sonderregeln zur Eindämmung des Corona-Virus ein Bußgeldkatalog in Kraft ist. Dieser soll dazu beitragen, dass die Schutzmaßnahmen besser eingehalten werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Hierbei beruft sich die Landesregierung auf Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz.
Der Bußgeldkatalog sieht Strafen zwischen 150 Euro für zum Beispiel für Einreise nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als einer Person, die nicht im Haushalt lebt und 4.000 Euro für die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken in Beherbergungsstätten vor.
Die genannten Sätze gelten für den ersten Verstoß und verdoppeln sich jeweils beim nächsten Verstoß bis zu einer Obergrenze von 25.000 Euro. Der komplette Bußgeldkatalog kann auf der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein eingesehen werden.